Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)
Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016(Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2)
In Geltung seit dem 25. Mai 2018
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 4)
Art. 1 Gegenstand und Ziele
Art. 2 Sachlicher Anwendungsbereich
Art. 3 Räumlicher Anwendungsbereich
Art. 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel IIGrundsätze (Art. 5 - 11)
Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Art. 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Art. 7 Bedingungen für die Einwilligung
Art. 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
Art. 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Art. 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Art. 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel IIIRechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23)
Abschnitt 1Transparenz und Modalitäten (Art. 12)
Art. 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 2
Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Art. 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Art. 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 3Berichtigung und Löschung (Art. 16 - 20)
Art. 16 Recht auf Berichtigung
Art. 17 Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Art. 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Art. 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Art. 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4
Art. 21 Widerspruchsrecht
Art. 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Abschnitt 5Beschränkungen (Art. 23)
Art. 23 Beschränkungen
Kapitel IVVerantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 24 - 43)
Abschnitt 1Allgemeine Pflichten (Art. 24 - 31)
Art. 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Art. 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Art. 26 Gemeinsam Verantwortliche
Art. 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Art. 28 Auftragsverarbeiter
Art. 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Art. 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Art. 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2Sicherheit personenbezogener Daten (Art. 32 - 34)
Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung
Art. 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Art. 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3
Abschnitt 4Datenschutzbeauftragter (Art. 37 - 39)
Art. 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Art. 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Art. 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 5Verhaltensregeln und Zertifizierung (Art. 40 - 43)
Kapitel V
Art. 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Art. 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Art. 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Art. 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Art. 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Art. 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle
Art. 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VIUnabhängige Aufsichtsbehörden (Art. 51 - 59)
Abschnitt 1Unabhängigkeit (Art. 51 - 54)
Art. 51 Aufsichtsbehörde
Art. 52 Unabhängigkeit
Art. 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Art. 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse (Art. 55 - 59)
Kapitel VIIZusammenarbeit und Kohärenz (Art. 60 - 76)
Abschnitt 1Zusammenarbeit (Art. 60 - 62)
Art. 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
Art. 61 Gegenseitige Amtshilfe
Art. 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 2
Art. 63 Kohärenzverfahren
Art. 64 Stellungnahme des Ausschusses
Art. 65 Streitbeilegung durch den Ausschuss
Art. 66 Dringlichkeitsverfahren
Art. 67 Informationsaustausch
Abschnitt 3Europäischer Datenschutzausschuss (Art. 68 - 76)
Kapitel VIIIRechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Art. 77 - 84)
Art. 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Art. 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Art. 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Art. 80 Vertretung von betroffenen Personen
Art. 81 Aussetzung des Verfahrens
Art. 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz
Art. 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Art. 84 Sanktionen
Kapitel IX
Art. 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Art. 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Art. 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Art. 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Art. 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
Art. 90 Geheimhaltungspflichten
Art. 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften