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   LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06   

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https://dejure.org/2007,7042
LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06 (https://dejure.org/2007,7042)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06 (https://dejure.org/2007,7042)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 13 TaBV 58/06 (https://dejure.org/2007,7042)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Integrationsvereinbarung; Abschluss; Anspruch; Kontrahierungszwang; Erzwingbarkeit; Schwerbehindertenvertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 83 SGB IX
    Integrationsvereinbarung; Abschluss; Anspruch; Kontrahierungszwang; Erzwingbarkeit; Schwerbehindertenvertretung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Schwerbehindertenvertretung auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung; Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten bei einem Streit über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung; Erzwingbarkeit des Abschlusses einer Integrationsvereinbarung

  • Judicialis

    SGB IX § 83

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 83
    Kein gesetzlicher Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 535
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 03.05.2005 - 9 TaBV 76/04

    personelle Auswahlrichtlinien, Förderung schwerbehinderter Menschen,

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Demgegenüber sind andere Vertreter in der Literatur (z. B. Düwell in: LPK-SGB IX, § 83 Rdnr. 4; Kossens/von der Heide/Maaß, a.a.O., § 83 Rdnr. 5; Müller/Wenner/Schorn, § 83 SGB IX Rdnr. 5; Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 83 Rdnr. 4 und 9) und das Landesarbeitsgericht Köln (NZA-RR 2006, 580, 581) der Meinung, es bestehe lediglich ein auf § 83 Abs. 1 S. 2 SGB IX beruhender Verhandlungsanspruch, aber kein Recht auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung (siehe auch Bericht der Bundesregierung nach § 160 SGB IX über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen, BT-Drucks. 15/1295, S. 38).

    Deshalb ist es in Konstellationen wie hier zu überlegen, ob der an den gescheiterten Verhandlungen über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung beteiligte Betriebsrat im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG seine ihm nach dem BetrVG eröffneten Möglichkeiten nutzt, um für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu sorgen, z. B. über den unter den Voraussetzungen des § 95 Abs. 2 BetrVG erzwingbaren Abschluss einschlägiger Auswahlrichtlinien (vgl. LAG Köln NZA-RR 2006, 580: allgemein dazu: Worseck, br 2003, 136, 139).

  • ArbG Bielefeld, 10.05.2006 - 3 BV 8/06

    Anspruch auf Abschluss einer konkreten Integrationsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.05.2006 - 3 BV 8/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag abgewiesen wird.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.05.2006 - 3 BV 8/06 - abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, die Zustimmung zum Abschluss der "Integrationsvereinbarung der Niederlassung E1xxxxx B1xxxxxxx der D1xxxxxx P1xx AG" (Anlage 1 zum Antragsschriftsatz vom 20.02.2006 - Bl. 4 bis 9 der Akten) mit der Maßgabe zu erklären, dass auch in der Präambel und im § 1 Abs. 1 der Zusatz "Betrieb B1xxxxxxx" ersatzlos entfällt.

  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05

    krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Im Übrigen werden in einer Integrationsvereinbarung "nur" konkretisierende Regelungen über die Fort- bzw. Durchführung ohnehin bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen getroffen (Neumann, a.a.O., § 83 Rdnr. 12), so dass der Arbeitgeber bei Ablehnung des Abschlusses einer solchen auf die konkreten betrieblichen Verhältnisse abgestellten Vereinbarung eher Gefahr läuft, sich nicht gesetzeskonform zu verhalten, zum Beispiel bei der Einstellung von Arbeitnehmern, bei Teilzeitarbeit oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung (§ 83 Abs. 2, Abs. 2a SGB IX; vgl. LAG Hamm, Urteil vom 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, über die aufgeworfene Frage im Beschlussverfahren zu entscheiden, ergibt sich aus § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG i.V.m. § 95 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 SGB IX. Bei dem Problem des (verpflichtenden) Abschlusses einer Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX handelt es sich nämlich um eine Angelegenheit, die in den Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung fällt (vgl. Düwell in: LPK- SGB IX, § 95 Rdnr.3; GK-ArbGG/Dörner, § 2a Rdnr. 70; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 2a Rdnr. 23; zum alten Recht: BAG AP SchwbG 1986 § 25 Nr. 1).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Dies setzt voraus, dass sie durch die begehrte Entscheidung in ihrer gesetzlich verliehenen Rechtsstellung unmittelbar betroffen sind (vgl. zuletzt z. B. BAG PersV 2007, 75; AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Die erstrebte Entscheidung kann aber auch die Frage des Umfangs der Regelungskompetenz der beiden genannten Interessenvertretungen nach § 97 Abs. 6 S. 1 SGB IX aufwerfen, was ihre Beteiligung zwingend erfordert (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 23 und 26; AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 20).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
    Dies setzt voraus, dass sie durch die begehrte Entscheidung in ihrer gesetzlich verliehenen Rechtsstellung unmittelbar betroffen sind (vgl. zuletzt z. B. BAG PersV 2007, 75; AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125, jeweils m. w. N.).
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