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   LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16   

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https://dejure.org/2016,10309
LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16 (https://dejure.org/2016,10309)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2016 - 324 O 255/16 (https://dejure.org/2016,10309)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 324 O 255/16 (https://dejure.org/2016,10309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK

  • Justiz Hamburg

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, Art 5 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zulässigkeit eines in satirischer Form eingekleideten Schmähgedichts eines Fernsehmoderators über den türkischen Staatspräsidenten; Abwägung zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht

  • Telemedicus

    Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise persönlichkeitsrechtsverletzender Passagen des Schmähgedichts

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Böhmermann und die Folgen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Teile von Jan Böhmermanns Satire-Gedicht gegen türkischen Präsidenten Erdogan verletzten dessen Persönlichkeitsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erdogan vs Böhmermann - Einstweilige Verfügung untersagt Wiederholung des Schmähgedichts in weiten Teilen - nicht rechtskräftig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Teile des Schmähgedichts von Böhmermann wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verboten

  • faz.net (Pressebericht, 18.05.2016)

    Streit mit Präsident Erdogan: Gericht verbietet Teile von Böhmermanns "Schmähgedicht"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Böhmermanns "Schmähkritik" vor der Hamburger Pressekammer

  • lto.de (Pressebericht, 18.05.2016)

    Weite Teile des Schmähgedichts verboten: Was Böhmermann noch sagen darf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Begründung für einstweilige Verfügung: Darum wurde Böhmermanns Gedicht verboten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Äußerung bestimmter Passagen des Gedichtes "Schmähkritik" vorläufig untersagt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann

  • archive.is (Pressebericht, 17.06.2016)

    Begründung der Böhmermann-Entscheidung: "Schweinefurz" ging zu weit

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Sackdoof, feige und verklemmt …

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Erdogan - Böhmermann

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Anleitung zu rechtssicherer Satire in Sachen Erdogan: Ziegenficken verboten, Mädchenschlagen erlaubt

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.05.2016)

    Böhmermann-Affäre: Teile des "Schmähgedichts" verboten

  • taz.de (Pressebericht, 18.05.2016)

    Böhmermann: Teile der "Schmähkritik" verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Böhmermann

  • spiritlegal.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Erdogan ./. Böhmermann

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verfügung gegen Böhmermann wegen Schmähkritik!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Böhmermann-(Vor)entscheidung: Ein Stück Realsatire

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann - Erdogan muss schmähende und ehrverletzende Aussagen nicht hinnehmen

Besprechungen u.ä. (18)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Erdogan ./. Böhmermann

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Ein Anhang, der Erdogan vermutlich schäumen lässt

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Böhmermann - Kunst ist strafbar. Warum auch nicht? (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZEIT ONLINE, 24.05.2016)

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 20.05.2016)

    Der Gerichtsbeschluss zu Böhmermann ist ein schlechter Witz

  • zpoblog.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Böhmermann, Kailitz, Einzelrichter und einstweilige Verfügungen

  • spiritlegal.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Erdogan ./. Böhmermann

  • nzz.ch (Pressekommentar, 17.06.2016)

    Wo Satire ehrverletzend wird

  • kanzleikompa.de (Kurzanmerkung)

    Begründung zur Böhmermann-Unterlassungsverfügung

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Große Teile von Böhmermanns Schmähgedicht per Beschlussverfügung verboten

  • kress.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    "Diese Rechtsprechung ist gescheitert"

  • kress.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    "Das letzte Wort mit Sicherheit noch nicht gesprochen"

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann

  • bonner-rechtsjournal.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mehr Zynismus wagen! Aspekte der causa Böhmermann

  • internet-law.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schmähgedicht und Rezeptionstheorie

  • internet-law.de (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fall Böhmermann: Was darf Satire?

  • Blog Gabriele Wolff (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.05.2016)

    Deutschland und die Türkei: Realsatire à la Böhmermann

  • Telepolis (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.04.2016)

    "Sackdoof, feige und verklemmt ..." - Wie der Streit um das Schmähgedicht juristisch ausgehen wird

  • kress.de (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.04.2016)

    Ein vulgäres Gedicht ist keine Satire

In Nachschlagewerken (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 36
  • GRUR-RR 2017, 126
  • ZUM 2016, 774
  • afp 2016, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 17.04.2014 - 20981/10

    MLADINA D.D. LJUBLJANA v. SLOVENIA

    Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16
    Dieser Grundsatz ist auch für den Antragsteller als ausländisches Staatsoberhaupt zugrunde zu legen (s. auch EGMR, AfP 2016, 137).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16
    Nach dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten Kunstbegriff liegt das Wesen künstlerischen Schaffens in der freien schöpferischen Gestaltung, in welcher Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers in bestimmter Form zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die rechtliche Beurteilung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, der Einkleidung, zu trennen; hierbei gilt für die Einkleidung regelmäßig ein weniger strenger Maßstab (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2661).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16
    Denn die Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Bedürfnis der Machtkritik erwachsen (vgl. BVerfG, AfP 1996, 50).
  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Der Kläger hat gegen den Beklagten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 17. Mai 2016 erwirkt (Az. 324 O 255/16).
  • LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16

    Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich

    Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat die Kammer dem auf Unterlassung gerichteten Antrag mit Beschluss vom 17.05.2016 (Az.: 324 O 255/16) teilweise stattgegeben und die erneute Verbreitung einzelner Äußerungen des Gedichtes untersagt, den weitergehenden Antrag hat sie zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16

    Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos

    (2) Zugleich ist zu berücksichtigen, dass bei einer - wie hier (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19) - satirischen Äußerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwischen deren Aussagekern und der satirischen Einkleidung zu unterscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des Ersten Senats v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, 3271).

    (a) Der Kern der Aussage von Herrn C ist eine zulässige Meinungsäußerung, nämlich die kritische Bewertung des Verhältnisses des Antragsstellers zur Meinungs- und Pressefreiheit sowie dessen Reaktion auf einen Beitrag in der Sendung "F" (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19).

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