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   LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19   

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LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19 (https://dejure.org/2020,20598)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19 (https://dejure.org/2020,20598)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 (https://dejure.org/2020,20598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 177 Absatz 6 SGB IX

  • rechtsportal.de

    § 177 Absatz 6 SGB IX
    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber Wahlwerbung der Amtsinhaber vor der Wahl als Ausnutzung ihres Amtsbonus Anfechtbarkeit einer Wahl nur bei hypothetischer Ergebnisrelevanz des Verstoßes gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17

    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Hierbei handelt es sich um ein notwendiges Element einer demokratischen Wahl und damit eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die verletzt wird, wenn der Wahlvorstand einzelnen Bewerbern Vorrechte gegenüber anderen einräumt (zum Einblick eines Wahlbewerbers in die mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste während des noch laufenden Wahlvorgangs: BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 19, 30; zur Verpflichtung des Wahlvorstands die Einsatzorte der Wahlberechtigten den Wahlbewerbern mitzuteilen, damit diese Stützunterschriften sammeln können: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 30ff; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 16. Aufl., § 14 Rn. 18).

    Darauf, ob es dem Wahlvorstand rechtlich überhaupt möglich gewesen wäre, den Antragstellern eine vergleichbare Öffentlichkeitswirkung einzuräumen, was im Hinblick auf eine Zurverfügungstellung von Adressen der Wähler an einzelne Kandidaten datenschutzrechtlich zweifelhaft ist (siehe dazu: LAG Baden-Württemberg 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 - Rn. 33), kommt es nicht entscheidend an.

    Das LAG Baden-Württemberg nimmt diese nur in Bezug auf die Weitergabe der Wohnanschriften der Wähler an (LAG Baden-Württemberg 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 - Rn. 33).

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2019 - 24 BV 615/18 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2019 -24 BV 615/18- abzuändern und den Antrag der Antragsteller zurückzuweisen.

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 2. August 2017 -7 ABR 42/15- aufgezeigt habe, habe sich das Arbeitsgericht konkret mit Stimmendifferenzen im Wahlergebnis zu beschäftigen.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19
    Hierbei handelt es sich um ein notwendiges Element einer demokratischen Wahl und damit eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die verletzt wird, wenn der Wahlvorstand einzelnen Bewerbern Vorrechte gegenüber anderen einräumt (zum Einblick eines Wahlbewerbers in die mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste während des noch laufenden Wahlvorgangs: BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 19, 30; zur Verpflichtung des Wahlvorstands die Einsatzorte der Wahlberechtigten den Wahlbewerbern mitzuteilen, damit diese Stützunterschriften sammeln können: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 30ff; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 16. Aufl., § 14 Rn. 18).
  • ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. zur Chancengleichheit der Parteien bei Bundestagswahlen BVerfGE 47, 198, 225, 226; BVerfGE 21, 196, 199, BAG v. 06.12.2000- 7 AZR 34/99 AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48, beck-online , Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 31, juris).

    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25.05.2020 an (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 32, juris).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit ist bereits deshalb verletzt, weil für die Antragsteller und die weiteren Listen keine Möglichkeit bestand, für ihre Kandidatur in vergleichbarer Weise zu werben (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 34, juris).

    Auch dies verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 33, juris).

  • LAG Köln, 06.10.2023 - 9 TaBV 14/23

    Wahlanfechtung; Grundsatz der Chancengleichheit

    Seine Verletzung ist geeignet, eine Wahlanfechtung zu rechtfertigen (BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -, BAGE 96, 326-336, Rn. 30; Hessisches LAG, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 31, juris).

    Dieser Grundsatz ist verletzt, wenn einzelne Wahlbewerber sich selbst Vorrechte gegenüber Mitbewerbern herausnehmen (Hessisches LAG, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 32, juris).

    Dies hat das Arbeitsgericht zutreffend erkannt (vgl. auch Hessisches LAG, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 -, Rn. 34, juris).

  • LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn

    Dasselbe muss gelten, wenn sich einzelne Wahlbewerber selbst Vorrechte gegenüber Mitbewerbern herausnehmen (Hessisches Landesarbeitsgericht 25. Mai 2020 - 16 TaBV 147/19 ).
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