Gesetzgebung
   BGBl. I 1951 S. 186   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2106
BGBl. I 1951 S. 186 (https://dejure.org/1951,2106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,2106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 19.03.1951, Seite 186
  • Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 14.03.1951

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64

    Festsetzung einer Sonderabgabe gemäß § 17. Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG -

    Gegenteiliges kann auch nicht daraus hergeleitet werden, daß § 17 G 131 anders als die entsprechende Vorschrift des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen - Sofortmaßnahmengesetz - vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 186) für die Beendigung der Zahlungspflicht nicht auf die "Beseitigung des gesetzwidrigen Zustandes" abstellt.
  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 45.58

    Rechtsmittel

    Aus gleichen Erwägungen war bereits das Bundesgesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 186) in Berlin durch Mantelgesetz vom 2. August 1951 (GVBl. S. 557) mit Abweichungen übernommen worden, die sich im wesentlichen daraus ergaben, daß die Unterbringung der Beamten in Berlin im damaligen Zeitpunkt nur im Angestelltenverhältnis möglich war.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 93.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Nun hat das Berufungsgericht aus seiner soeben kritisch behandelten Würdigung des Verhaltens der Klägerin allerdings selbst nicht die Folgerung gezogen, bereits mit den am 8. März 1951 erfolgten Ernennungen und Einweisungen habe die Klägerin gegen ein die Zahlungsverpflichtung nach § 17 G 131 auslösendes Verbot verstoßen, nämlich gegen die Regelungen der §§ 15, 16 G 131 (u.F.) oder gegen die entsprechenden Vorgängervorschriften im Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 186) - Sofortmaßnahmengesetz -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht