Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 887 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 15.11.1951, Seite 887
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- vom 12.11.1951
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67 Obgleich in der ursprünglichen Gesetzesfassung von 1951 - damals in § 32 Abs. 2 - bei der Definition der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge versorgungsberechtigter Volksdeutscher Vertriebener überhaupt nur von einer Umrechnung der Bezüge des Herkunftslandes in Deutsche Mark die Rede war, die Bezugnahme auf Bezüge vergleichbarer Angehöriger des deutschen öffentlichen Dienstes im Gesetz also noch völlig fehlte, hatte § 2 der 2. DVO schon in ihrer ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 887) die Gewährung des Zuschlages vorgesehen - unter der in der Neufassung von 1955 nicht mehr ausdrücklich normierten Voraussetzung, daß die kursmäßige Umrechnung ein "offensichtliches Mißverhältnis" zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen eines vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ergebe.
- BVerwG, 13.11.1963 - II B 3.63
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es kann jedoch nicht fraglich sein, daß § 2 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in der hier maßgeblichen ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 887) den Versorgungsbehörden bezüglich der Gewährung des in dieser Vorschrift vorgesehenen Zuschlages einen Ermessensspielraum eingeräumt hat und daß daher ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschlag nicht besteht.