Gesetzgebung
   BGBl. I 1952 S. 230   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2956
BGBl. I 1952 S. 230 (https://dejure.org/1952,2956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,2956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 08.04.1952, Seite 230
  • Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 07.04.1952

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Der Beschwerdeführer Kr. hat seine Verfassungsbeschwerde auch gegen § 4 Satz 1 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230; im folgenden: Dritte Durchführungsverordnung) gerichtet.
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 108.64

    Beschänkung des Personenkreises - Antrag des Klägers auf Gewährung von

    Diese Auffassung entspricht der des Bundesarbeitsgerichts, das in einer größeren Anzahl von Entscheidungen unter Berücksichtigung des § 2 Nr. 4 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230) in bezug sogar auf frühere Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes ausgeführt hat, die nach dem Gesetz zu Art. 131 GG zustehenden Rechte könnten, von einem eindeutigen Verzicht abgesehen, nur allein unter den in § 9 G 131 bestimmten Voraussetzungen in einem Aberkennungsverfahren abgesprochen werden; dies entspreche dem in § 9 G 131 für frühere Beamte vorgesehenen Disziplinarverfahren als einziger Möglichkeit des Wegfalls ihrer Rechte aus dem in Rede stehenden Gesetz (vgl. AP Nrn. 3, 7 und 11 zu § 52 Regelungsgesetz sowie AP Nrn. 2, 3 zu § 62 Regelungsgesetz).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

    Bei Erlaß des Urteils war die Dritte Durchführungsverordnung zum G 131 vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230; im folgenden: Dritte Durchführungsverordnung) noch nicht verkündet.
  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 69/57

    Anwartschaft auf Versorgung - Beamtenrechtliche Grundsätze - Versorgungsregelung

    Wann ein solcher Anspruch vorliegt, hat der Gesetzgeber zuerst in § 1 der 3. DVO vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230) und sodann in dem durch das 2. Gesetz zur Änderung des Regelungsgesetzes vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) neu gefaßten § 52 Abs. 2 des Regelungsgesotzes näher bestimmt.
  • BSG, 28.11.1955 - 3 RK 10/55
    § 3 der 3. DurchfVO zum Gesetz 131 vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230), der die besonderen Verfahrensvorschriften der RVO damit auch § 358 RVO für Bedienstete der Sozialversicherungsträger für weiterhin anwendbar erklärte, wurde gegenstandslos.
  • BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53

    Rechtsweg bei streitigem Anspruch auf Gewährung von Ausgleichsbeihilfe -

    Es entspricht nun dem System des Bundesgesetzes, daß die Dritte Durchführungsverordnung vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230) für die entsprechende Anwendung des § 7 auf Angestellte und Arbeiter die Klage vor dem Arbeitsgericht vorschreibt.
  • BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57

    Vorbetriebliche Rententeile - Betriebliche Ruhegeldvorschriften -

    Gemäß § 52 Regelungsgesetz in Verbindung mit § 4 der 3. Durchführungsverordnung hierzu vom 7. April 1952 (BGBl. I, S. 230) sind nämlich auf die Versorgungsbezüge der von diesen Vorschriften erfaßten Personen Renten aus Rentenversicherungen nur insoweit anzurechnen, als sie auf ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten beruhen.
  • BVerwG, 29.06.1957 - VI B 155.56

    Rechtsmittel

    Am 8. Mai 1945 gehörte er jedoch nicht zu den Angestellten und Arbeitern, für die nach § 2 Nr. 3 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230) an die Stelle der Klage vor dem Verwaltungsgericht die Klage vor dem Arbeitsgericht tritt; er stand vielmehr an diesem Tage in einem Beamtenverhältnis.
  • BVerwG, 10.05.1958 - VI C 246.56

    Zuständigkeit für Unterbringungsstreitigkeiten von Angestellten und Arbeitern

    Damit wird zugleich die Richtigkeit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die Gesetzmäßigkeit der Regelung des § 2 Ziff. 3 und 4 der Dritten Durchführungsverordnung zum G 131 vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230) bestätigt.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 4.63

    Rechtsmittel

    Ihre Rechtsstellung als Angestellte zur Wiederverwendung wird der Rechtsstellung der Beamten zur Wiederverwendung angeglichen, nicht aber in jeder Hinsicht gleichgestellt Anders ist auch nicht § 2 Abs. 1 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 7. April 1952 (BGBl. I S. 230) zu verstehen, wonach die dort genannten Angestellten und Arbeiter ihrer Rechtsstellung nach den Beamten auf Lebenszeit gleichgestellt werden.
  • BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 378/57

    Berliner Verkehrsbetriebe - Ruhegeldrichtlinien - Ruhegeldrichtlinien -

  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 157/56
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 276/54

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht