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   BGBl. I 1955 S. 279   

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BGBl. I 1955 S. 279 (https://dejure.org/1955,5243)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 16.06.1955, Seite 279
  • Bekanntmachung der Neufassungen der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Sechsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 10.06.1955

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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Sie legte nunmehr gemäß § 110 BBG, §§ 2, 4 und 5 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG i.d.F. vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO G 131 - der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge den Dienstgrad "Arbeitsführer" zugrunde.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat auch zutreffend auf die hier streitige Versorgung des Klägers für die Zeit nach dem 1. September 1953 §§ 53 und 55 G 131 i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. September 1953 (BGBl. I S. 1287) in Verbindung mit § 110 BBG (F. 1953) und die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG in der gemäß Art. 1 und VIII Nr. 3 der VO zur Änderung und Ergänzung der 1., 2., 3., 4. und 6. DVO zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 274) rückwirkend seit dem 1. September 1953 geltenden Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I. S. 280) - 1. DVO G 131 - angewendet.

  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung

    Er habe bis zu seiner Entlassung am 31. März 1920 lediglich, eine Dienstzeit von etwa 5 Jahren erreicht, unter Berücksichtigung der Angestelltendienstzeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) betrage die Dienstzeit in der neuen Wehrmacht nur knapp 8 Jahre.

    Das Berufungsgericht hat bei der Anwendung des Beförderungsschnitts (§ 110 BBG in Verbindung mit §§ 53, 29 G 131) auf die Beförderung des Klägers zum Oberstleutnant mit Recht ausgeführt, daß als Beförderungszeitraum seit der "Anstellung" (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 7. Juni 1955 [BGBl. I S. 280]) höchstens 16 Jahre zu Verfügung stehen, und zwar auch dann, wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, daß nach § 2 der Durchführungsverordnung zu § 110 BBG auch die Kriegsgefangenschaft vom 1. Januar 1947 bis 24. Juli 1950 als Dienstzeit angerechnet werden könnte.

  • BVerwG, 21.11.1963 - II C 38.61

    Anrechnung der Dienstzeit eines entlassenen früheren Berufsoffiziers bei

    Das Begehren der Klägerin, der Berechnung des Witwengeldes vom 1. September 1955 an die Bezüge eines Admirals (Besoldungsgruppe B 3. a RBO) zugrunde zu legen, würde gemäß § 2 Abs. 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - Erste DVO/G 131 - begründet sein, wenn der Ehemann der Klägerin mehr als 36 Jahre Dienst als Berufssoldat geleistet hätte.

    Daß die Zeit der Wiederverwendung im Rahmen des § 2 Abs. 3 der Ersten DVO/G 131 in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) berücksichtigt wird, obgleich diese Vorschrift das Berufs Soldatenverhältnis betrifft, bedeutet - entgegen dem Revisionsvorbringen - keinen Widerspruch zur Verneinung einer entsprechenden Anwendung des § 110 Abs. 1. Satz 2 BBG auf die Entlassung aus einem Offiziersverhältnis z.V.; denn in § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 ist ausdrücklich bestimmt, daß die Zeit der Wiederverwendung im Beurlaubtenstand als Dienstzeit (im Berufssoldatenverhältnis) "gilt", nicht dagegen ist dort außerdem bestimmt, daß bei Anwendung des "Beförderungsschnitts" die Entlassung aus dem Offiziersverhältnis z.V. als Eintritt des Versorgungsfalles "gilt".

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59

    Rechtsmittel

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 1. DVO zum Gesetz zu Artikel 131 GG in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) entspreche die Anstellung im Sinne des § 110 Abs. 1, 2 und 6 BBG bei Reichsarbeitsdienstführern der erstmaligen Ernennung zum planmäßigen Reichsarbeitsdienstführer, jedoch bei höheren und mittleren Reichsarbeitsdienstführern erst die Ernennung zum Feldmeister.

    Zu beachten sind ferner die Vorschriften der auf Grund des § 53 Abs. 7 G 131 erlassenen 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG, die in der hier maßgeblichen Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO G 131 - mit Wirkung vom 1. September 1953 in Kraft getreten ist (vgl. Artikel 1 und Artikel VIII Nr. 3 der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der 1., 2., 3., 4. und 6. Durchführungsverordnung zum Gesetz EU Artikel 131 GG vom 10. Juni 1955 [BGBl. I S. 274]).

  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Aus der in diesem Zusammenhang vom Berufungsgericht nicht erwähnten Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG i.d.F. vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO zum G 131 (F. 1955) - ergibt sich keine günstigere Rechtsfolge für den Kläger.
  • BVerwG, 05.10.1967 - VI C 27.67

    Anspruch eines Polizeikommissars und früheren Hauptmanns der preußischen

    Im übrigen ist hier aber dieser Umstand für die Frage nach dem zur Anwendung kommenden Recht ohne wesentliche Bedeutung: Die Festsetzung des BDA des Klägers in seinem Rechtsverhältnis als in den Ruhestand getretener Major der Schutzpolizei erfolgt jedenfalls allein nach der Vorschrift des § 8 Abs. 5 der 6. DV zum G 131. Dabei ist es ohne Belang, ob die Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 279 [285]) oder vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398 [403]) angewendet wird, denn in der letzteren ist lediglich dem Satz 1 ein Halbsatz beigefügt worden, der einen Übertritt nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 in der Fassung des Gesetzes vom 30. März 1943 (RGBl. I S. 189) - RBesG - betrifft; ein solcher Übertritt aber ist für die hier zu entscheidende Frage unerheblich.
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 167.59

    Rechtsmittel

    Nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO zum G 131 - Fassung 1955 - (BGBl. I S. 280) entspreche bei Berufssoldaten der erstmalige berufsmäßige Eintritt in den Wehrdienst, jedoch bei Berufsoffizieren erst die Ernennung zum Leutnant, der Anstellung.
  • BVerwG, 30.07.1979 - 6 B 89.78

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anwendung des Rechtsgedankens der

    Das Urteil des Senats vom 16. Januar 1963 betrifft nämlich die Anrechnung von Dienstzeiten im Rahmen des Beförderungsschnittes gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 und 2 der 1. DVO zum G 131 (F. 1955) in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) sowie die Auslegung und Anwendung der §§ 116 Abs. 1 Nr. 3, 116 a BBG a.F., nicht aber die in diesem Rechtsstreit anwendbaren Vorschriften des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 18. Juli 1960 (GVBl. S. 161).
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 87.61

    Berechnung des Ruhegehalts - Anwendbarkeit der in § 110 Bundesbeamtengesetz (BBG)

    - Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - Erste DVO - sei bei der Anwendung des Beförderungsschnitts auf frühere höhere Führer des Reichs Arbeitsdienstes von einer mit dem Feldmeister beginnenden Einheitslaufbahn auszugehen.
  • BVerwG, 30.11.1971 - VI C 7.68

    Anwendung des so genannten Beförderungsschnitts auf berufsmäßige Angehörige des

    Allerdings ist den Gerichten erster und zweiter Instanz in dieser Sache ebenso wie der Klägerin und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das eine entsprechende Auffassung in seinem inzwischen aufgehobenen Urteil vom 3. Juni 1960 - 2 A 74/59 - vertreten hat, sowie dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, das diese Auffassung gleichfalls in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 15. Juli 1966 - VI A 918/65 - vertreten hat, einzuräumen, daß der Wortlaut der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG sowohl in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO G 131 (F. 1955) - als auch in der vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398) - 1. DVO G 131 (F. 1962) - in der hier allein interessierenden Frage der entsprechenden Geltung des § 6 für die Anrechnung von Zeiten vor der Anstellung oder Wiederanstellung im berufsmäßigen Reichsarbeitsdienst (RAD) Anlaß zu Mißverständnissen geben kann.
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65

    Versorgung der aus dem Herkunftsland vertriebenen Volksdeutschen Berufssoldaten -

  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 110.64

    Berechnungen des Besoldungsdienstalters für einen im Krieg verwundeten Soldaten -

  • BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche

  • BVerwG, 10.03.1966 - II C 8.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61

    Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 16.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.11.1964 - II C 126.61

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren - Dienstrang von früheren

  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 14.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.08.1964 - VI C 166.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den

  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 380.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 372.56

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Berufsoffiziers der früheren

  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 74.61

    Streit um die Gewährung von Versorgungsbezügen eines beamteten Volljuristen -

  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

  • BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58

    Rechtsmittel

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