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   BGBl. I 1968 S. 237   

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BGBl. I 1968 S. 237 (https://dejure.org/1968,4913)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 29.03.1968, Seite 237
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Nr. 3 a des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes in der Fassung des Artikels I Nr. 2 Buchstabe a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes ...
  • vom 15.03.1968
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 18.12.1968 - C 62.64

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 12. Dezember 1967 (BGBl. 1968 I S. 237; BVerfGE 22, 387) entschieden, daß § 3 Nr. 3 a des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes in der Fassung des Artikels I Nr. 2 Buchstabe a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1275) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch soweit er sich auf Angehörige der alten Wehrmacht bezieht, die nach dem ersten Weltkrieg mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung ausgeschieden sind.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch diese Feststellung nicht getroffen, sondern im Gegenteil durch den Beschluß vom 12. Dezember 1967 (BGBl. 1968 I S. 237; BVerfGE 22, 387) entschieden, daß § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar ist, als sich die Vorschrift auf Angehörige der alten Wehrmacht bezieht, die nach dem ersten Weltkrieg mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung ausgeschieden sind.

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