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   BGBl. I 1975 S. 1313   

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BGBl. I 1975 S. 1313 (https://dejure.org/1975,4256)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 11.06.1975, Seite 1313
  • Neufassung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
  • vom 03.06.1975

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes in der Fassung vom 3. Juni 1975 (BGBl I 1313) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über Preisauszeichnungen zuwiderhandelt, soweit die Rechtsvorschrift für einen bestimmten Tatbestand auf diese Vorschrift verweist.
  • KG, 06.07.1994 - 5 Ws (B) 214/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Unterbleiben der

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  • KG, 28.01.2000 - 5 Ws (B) 716/99

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines weiteren Sachverständigen;

    Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen § 5 Abs. 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) vom 9. Juni 1954 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1313), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1993 (BGBl. I S. 1258) nach § 5 Abs. 3 WiStG eine Geldbuße von 5.000,- DM festgesetzt und nach § 9 WiStG die Abführung eines Mehrerlöses in Höhe von 7.433,82 DM an den geschädigten Mieter angeordnet.
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