Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1658   

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BGBl. I 2001 S. 1658 (https://dejure.org/2001,47008)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 24.07.2001, Seite 1658
  • Zweites Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
  • vom 23.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 15.05.2001   BT   Reisende vor Insolvenz des Veranstalters konsequenter schützen
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 03.06.2004 - 5 O 569/03

    Gastschulaufenthalt / Unterbringung / Passivlegimation / Informationspflichten /

    Vielmehr wurde in diesem Vertrag das diesbezügliche Bestimmungsrecht ausdrücklich ... vorbehalten (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 841; Motive des Gesetzgebers, Bundestagsdrucksache 14/5944, Seite 15).

    Dazu gehören insbesondere auch Regeln, mit deren Vorhandensein der Gastschüler nicht zu rechnen braucht, die aber die Fortsetzung seines Aufenthaltes gefährden können (Staudinger/Eckert (2003), § 651 l, Rdnr. 23; Bundestagsdrucksache 14/5944, Seite 16).

    Denn gerade der noch jugendliche Gastschüler, der sich für den verhältnismäßig langen Zeitraum von zumindest einem Schulhalbjahr in eine fremde und ungewohnte Kultur begibt, ist auf eine auch gedankliche Einstellung auf die fremden Verhältnisse angewiesen, um sich angemessen auf den Aufenthalt vorzubereiten (vgl.: Bundestagsdrucksache 14/5944, Seite 16).

  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

    Unverständlich ist, dass sich der Beklagte für seine abweichende Auffassung auf den neu geschaffenen § 651 I BGB (eingefügt durch Art. 1 des Zweiten Reisevertragsänderungsgesetzes vom 23. Juli 2001. BGBl I S. 1658) beruft.
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