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   BGBl. I 2013 S. 710   

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BGBl. I 2013 S. 710 (https://dejure.org/2013,69007)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 08.04.2013, Seite 710
  • Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013)
  • vom 26.03.2013
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Bei einem Anspruch auf Witwenrente im Monat Dezember 2014 iHv. 1.054,76 Euro waren nach § 850c Abs. 2a Satz 2 ZPO idF der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013) vom 26. März 2013 (BGBl. I S. 710) lediglich 3, 47 Euro pfändbar.
  • VG Düsseldorf, 22.07.2014 - 6 K 5691/13

    Kraftfahrzeugzulassung; Rückständige Gebühren aus Zulasungsvorgängen;

    Die in § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelte Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen beträgt derzeit - soweit keine Unterhaltspflichten bestehen - 1.045,04 Euro monatlich (vgl. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013, BGBl I 2013, S. 710).
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