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   BGBl. I 2015 S. 1802   

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BGBl. I 2015 S. 1802 (https://dejure.org/2015,51327)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 30.10.2015, Seite 1802
  • Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
  • vom 28.10.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (16)

  • 10.09.2015   BT   Schutz unbegleiteter Flüchtlingskinder
  • 16.09.2015   BT   Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 17.09.2015   BT   Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • 25.09.2015   BT   Bessere Betreuung von Flüchtlingskindern
  • 25.09.2015   BR   Hilfe für unbegleitete Flüchtlingskinder
  • 07.10.2015   BT   Asylrecht (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 08.10.2015   BT   Votum über Gesetzespaket zur Hilfe für Flüchtlinge
  • 12.10.2015   BT   Kontroverse um Flüchtlingskinder
  • 12.10.2015   BT   Experten begrüßen Pläne für geflüchtete Kinder
  • 14.10.2015   BT   Unterbringung von Flüchtlingskindern
  • 15.10.2015   BT   Maßnahmenpaket gegen Flüchtlingskrise gebilligt
  • 16.10.2015   BT   Asylrecht (in: Bundestagsbeschlüsse vom 14. bis 16. Oktober)
  • 16.10.2015   BR   Bundesweite Verteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder - Bundesrat stimmt Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu
  • 16.10.2015   BR   Bundesweite Verteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder - Bundesrat stimmt Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu
  • 16.10.2015 BReg Im Bundesrat beschlossen - Hilfen für minderjährige Flüchtlinge
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 11.17

    Altersbestimmung; Erledigung der Hauptsache; Feststellungsinteresse;

    Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BT-Drs. 18/5921) sah in Art. 1 Nr. 4 die Einfügung der §§ 42a bis 42e über die vorläufige Inobhutnahme in das Achte Buch Sozialgesetzbuch vor, enthielt aber keine Vorschrift zur Durchführung einer Altersbestimmung.

    Erst auf Anregung des Bundesrats (BT-Drs. 18/6289 S. 2) ist in den Ausschussberatungen die Vorschrift des § 42f SGB VIII zur Altersbestimmung eingefügt worden.

    Die Begründung der Beschlussempfehlung führt insoweit aus, dass eine Regelung zur Altersfeststellung erforderlich sei, um spätere Auseinandersetzungen über Altersfragen zu vermeiden (BT-Drs. 18/6392 S. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 1407/19

    Kostenerstattung unter Leistungsträgern; Jugendhilfemaßnahmen für einen

    Von diesem Grundsatz ausgehend scheidet eine Anwendbarkeit des § 88a SGB VIII vorliegend aus, da diese Norm erst mit Wirkung zum 01.11.2015 (vgl. Art. 1 Nr. 7, Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015, BGBl I 2015, 1802) und mithin erst nach Beginn der Leistung am 21.02.2015 in Kraft getreten ist.

    Auch anlässlich der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 11.09.2012 (BGBl I 2012, 2022) sowie bei dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 (BGBl I 2015, 1802), mit dem die Regelung des § 89d Abs. 3 SGB VIII mit Wirkung vom 01.07.2017 aufgehoben und zugleich § 42d Abs. 5 in das SGB VIII eingefügt worden ist (vgl. Art. 1 Nr. 4 und Nr. 9, Art. 5 Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes) hat der Gesetzgeber es unterlassen, die Zuweisungsentscheidung in § 89 SGB VIII aufzunehmen.

    Die Unterscheidung zwischen begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen findet sich vielmehr in den §§ 42a und 88a SGB VIII, die durch das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" mit Wirkung zum 01.11.2015 neu in das SGB VIII aufgenommen worden sind (vgl. Art. 1 Nr. 4 und 7, Art. 5 Abs. 2 dieses Gesetzes, BGBl 2015, 1802).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Der Landkreis I. teilte der Beklagten mit Schreiben vom 2. August 2016 (Bl. 37/Beiakte 001) mit, sie könne ihr Begehren nicht auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 stützen; Rechtsgrundlage sei vielmehr das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802).

    Denn hierin wird erklärt, Rechts- und Prüfungsgrundlage des Begehrens der Beklagten sei "das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) geändert" worden sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22

    Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen

    Vorliegend ist daher das Achte Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), das für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802), Art. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 11.10.2016 (BGBl. I S. 2226) und Art. 2 Abs. 10 des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2460) geändert worden war, anzuwenden.

    Gemäß § 89d Abs. 3 SGB VIII, in der vom 01.11.2015 bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung vom 28.10.2015 (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015, BGBl. I S. 1802), wurde das erstattungspflichtige Land auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt bestimmt, wenn die Person, der Jugendhilfe gewährt worden ist, im Ausland geboren war.

    Gemäß § 89d Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in der vom 01.11.2015 bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung vom 28.10.2015 (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015, BGBl. I S. 1802) sind Kosten, die ein örtlicher Träger aufwendet, vom Land zu erstatten, wenn innerhalb eines Monats nach der Einreise eines jungen Menschen oder eines Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII Jugendhilfe gewährt wird (Nr. 1) und sich die örtliche Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt dieser Person oder nach der Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde richtet (Nr. 2).

    bb) Mit den Änderungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) ist für den Fall einer Einreise im Mai 2014 und für den Fall, dass der örtliche Träger erst später als einen Monat nach Einreise Kenntnis von der Minderjährigkeit erlangt, keine planwidrige Regelungslücke entstanden, die eine gesetzesimmanente richterliche Rechtsfortbildung rechtfertigte, die eine Kostenerstattungspflicht des Landes in Anlehnung an § 89d Abs. 1 SGB VIII für die Fälle bestimmte, in denen der örtliche Träger erst später als einen Monat nach der Einreise einer Person von deren Minderjährigkeit Kenntnis erlangt.

    Mit Wirkung zum 01.07.2017 wurde § 89d Abs. 3 SGB VIII aufgehoben (Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015, BGBl. I S. 1802).

  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 231/21

    Die Bestellung eines nach §

    a) Mit dem durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1. November 2015 eingeführten § 88 a SGB VIII ist die örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche geregelt.
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Altersgrenze; Behördenanfechtung; Entziehung; Erwerb; rückwirkender Verlust;

    Demnach ist grundsätzlich das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802), - StAG n.F. - anzuwenden.
  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

    In der Gesetzesbegründung zu § 42f SGB VIII wird ausdrücklich auf diese Handlungsempfehlungen Bezug genommen (BT-Drs. 18/6392, S. 20).

    Gegebenenfalls sind noch weitere Unterlagen beizuziehen (vgl. BT-Drs. 18/6392, S. 20).

    Die Gesetzesbegründung nennt für die Durchführung dieser Untersuchung Kriterien und weist darauf hin, dass die schonendste und - soweit möglich - zuverlässigste Methode zu wählen ist (BT-Drs. 18/6392, S. 21).

  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Daher ist dem Begehren des Klägers das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) zu Grunde zu legen.
  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 12 CE 17.507

    Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten Jugendlichen

    Demgegenüber greift der Hinweis der Antragsgegnerin zu 1, maßgebend sei nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 18/5921, S. 23 u. 29; BR-Drs. 349/15, S. 20 u. 27) der Ort, an dem die Einreise des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen erstmals festgestellt (bzw. "bemerkt") werde, mit anderen Worten der Ort des "Aufgriffs" oder der Ort der (ersten) Selbstmeldung mit der Folge, dass vorliegend das Jugendamt der Stadt Passau und nicht die Antragsgegnerin zu 1 örtlich zuständig (geblieben) sei, erkennbar zu kurz (ebenso Lange, in: juris-PK-SGB VIII, § 88 a Rn. 13).

    Die Antragsgegnerin zu 1 verkennt, dass der Vorschlag des Bundesrats (vgl. BT-Drs. 18/6289, S. 5, Nr. 9), § 88 a Abs. 1 SGB VIII um den Satz, 5.

    "der Bereich des tatsächlichen Aufenthalts ist der Ort, an dem das Jugendamt oder eine andere Behörde die Feststellung der unbegleiteten Einreise erstmalig trifft", 6 zu ergänzen, nicht Gesetz geworden ist, sondern von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 18/5921, S. 29) ausdrücklich verworfen wurde (vgl. BT-Drs. 18/6289, S. 9 zu Nr. 9): 7.

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Landesgesetzgeber von der ihm in § 88 a Abs. 1 SGB VIII ausdrücklich eingeräumten Abweichungsbefugnis Gebrauch gemacht hätte (vgl. hierzu namentlich BT-Drs. 18/6289, S. 9 zu Nr. 9).

  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18

    Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung;

    In der Gesetzesbegründung zu § 42f Abs. 2 SGB VIII (BT-Drs. 18/6392 S. 20) heißt es, dass die ärztliche Untersuchung mit den schonendsten und soweit möglich zuverlässigsten Methoden von qualifizierten medizinischen Fachkräften durchzuführen sei.
  • VG München, 04.11.2020 - M 18 K 20.968

    Kostenerstattung für Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16

    Vormundschaftssache: Bestimmung des für die Amtsvormundschaft örtlich zuständigen

  • VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17

    Jugendhilfe; Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe für einen unbegleiteten

  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1434/17

    Jugendhilfe

  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

  • VG Leipzig, 20.06.2017 - 6 L 403/17
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 12 UF 2/16

    Auswahl eines Vormundes

  • VG Saarlouis, 01.02.2016 - 6 L 1103/15

    Duldung - Änderung der Wohnsitzauflage

  • OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18

    Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits

  • VG Leipzig, 18.12.2017 - 6 K 1426/17
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1463/17

    Bestandskraft formeller Verwaltungsakte; Verhältnis von SGB 8 § 42d Abs 4 zu SGB

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011

    Zwangsrekrutierung Minderjähriger als kinderspezifische Form von Verfolgung

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 12 ZB 18.2462

    Ausschlussfrist für Kostenerstattungsansprüche

  • VG Schwerin, 08.04.2016 - 15 A 262/16

    Weiterleitung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber

  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

  • VG Potsdam, 24.01.2019 - 7 K 6403/17

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 18.1656

    Abgrenzung Jugendhilfe und Sozialhilfe

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332

    Kostenerstattung zwischen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • OVG Sachsen, 19.12.2019 - 3 A 719/18

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Inobhutnahme; Verteilungsverfahren;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/18

    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings; unverzügliche

  • OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16

    Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; Tazkira; Vier Augen Prinzip;

  • VG Karlsruhe, 06.12.2022 - 8 K 108/21

    Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; ausländerrechtliche

  • VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 1163/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Bulgarien; Ibrahim; Ibrahim-Entscheidung; Jawo;

  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 1376/17

    Jugendhilferechtlicher Erstattungsstreit; Anfechtungsklage gegen rein formellen

  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 E 16.459

    Einrichtung einer Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Wege

  • VG Osnabrück, 18.05.2016 - 5 A 68/16

    Dublin; Haftbedingungen; Inhaftierung; Serbien; sicherer Drittstaat; systemische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2016 - 6 S 7.16

    Inobhutnahme; afghanischer Staatsangehöriger; einstweiliger Rechtsschutz;

  • VG Würzburg, 20.09.2018 - W 3 K 17.634

    Kostenerstattung bei Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder

  • OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; mündliche Verhandlung; unbegleiteter ausländischer

  • SG Aachen, 11.12.2015 - S 20 AY 14/15

    Zuteilung einer anderen Unterkunft für eine schwangere Asylbewerberin

  • VG Mainz, 23.05.2019 - 1 K 1044/18

    Erstattungsanspruch zwischen Jugendhilfeträgern; Zuständigkeit nach einer

  • OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 56/19

    Streit um die Ablehnung einer vorläufigen Inobhutnahme; Umgang mit medizinischen

  • VG Würzburg, 22.11.2023 - W 3 E 23.1366

    Kinder- und Jugendhilfe, Vorläufige Inobhutnahme, Einstweiliger Rechtsschutz,

  • VG Karlsruhe, 19.07.2022 - 8 K 4700/21

    Erstattung von Kosten für die Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen

  • VG Köln, 03.12.2019 - 26 L 2393/19
  • VG Würzburg, 27.11.2023 - W 3 S 23.1230

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme einer ausländischen unbegleiteten Person,

  • VG Würzburg, 12.12.2019 - W 3 K 17.624

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

  • VG Mainz, 25.04.2019 - 1 K 1044/18

    Analogie, Asylantrag, Asylgesuch, Asylverfahren, Aufenthalt, Aufnahmegesetz,

  • VG Würzburg, 04.04.2019 - W 3 K 17.1282

    Erstattung der Kosten für minderjährigen unbegleiteten Flüchtling

  • VG Düsseldorf, 04.03.2016 - 7 K 9307/13
  • VG Mainz, 24.03.2020 - 1 K 1121/19

    Jugendhilferechtliche Erstattungsstreitigkeit; amtliche Feststellung des

  • VG Düsseldorf, 04.03.2016 - 7 K 9305/13
  • VG Köln, 24.08.2016 - 10 K 1142/15
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZR 231/21
  • VG Göttingen, 21.12.2015 - 2 A 995/13

    Aserbaidschan; Folter; Glaubhaftigkeit; allgemeine Lage; Perspektivlosigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10777/187

    Alter, Alterseinschätzung, Altersfeststellung, Amtsgericht, Aufnahme, Ausländer,

  • VG Bremen, 11.11.2015 - 2 V 1678/15
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