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   BGBl. I 2017 S. 750   

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BGBl. I 2017 S. 750 (https://dejure.org/2017,9736)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 07.04.2017, Seite 750
  • Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017)
  • vom 28.03.2017
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2019 - 3 B 64.18

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken

    Nach diesen verbliebe - auch wenn man die Ehefrau des Vaters mit Blick auf die Mitteilung, diese sei als Fachärztin für Innere Medizin tätig, bei der Ermittlung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt ließe (vgl. § 850c Abs. 4 ZPO) - angesichts der Unterhaltspflicht des Vaters der Klägerin für drei Kinder gemäß der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 (BGBl. I S. 750) ein pfändbarer Betrag von 409, 21 Euro, der deutlich unterhalb des für die Klägerin erforderlichen Bedarfssatzes nach § 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 BAföG i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 5 AufenthG von 649 Euro liegt.
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