Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 1245   

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https://dejure.org/2020,15577
BGBl. I 2020 S. 1245 (https://dejure.org/2020,15577)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 23.06.2020, Seite 1245
  • Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • vom 12.06.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Meldungen (4)

  • anwalt.de

    Neue Regeln zur Makler-Provision beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern

  • ihk.de

    Neue Gesetzliche Regelungen für Immobilienmakler

  • haufe.de

    Maklerrecht: Neues Gesetz zur Maklerprovision

  • datenschutz.immobilien

    Das neue Maklerrecht wird ab 23.12.2020 angewendet - Was bedeutet das für die jetzt beginnende Übergangsfrist?

Literatur

  • roedl.de

    Das neue Maklerrecht 2020 - Neues Gesetz für die Maklerprovision

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.03.2024 - I ZR 185/22

    Makler hat bei Doppelbeauftragung umfassende Auskunftspflichten!

    aa) § 656c BGB wurde durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1245) eingefügt, das nach Art. 3 des Gesetzes am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
  • OLG Hamm, 22.02.2023 - 18 U 6/23

    Ansprüche eines Maklerkunden zur Beauftragung und Zahlung von Courtage durch den

    Die durch das " Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser " vom 12.6.2020 (BGBl. 2020 I 1245) eingeführte Regelung des § 656c BGB bezweckt, eine gerechtere Verteilung der Maklerkosten zu erreichen.
  • VerfG Hamburg, 04.12.2020 - HVerfG 4/20

    Volksbegehren für ein "Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der

    Die Antragsfrist gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 VAbstG lief nach § 31a Abs. 1 Satz 1 VAbstG i.V.m. den §§ 188 Abs. 1, 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juni 2020, BGBl. I S. 1245; BGB) noch bis zum 24. April 2020.
  • LG Tübingen, 07.07.2022 - 7 O 71/22

    Vor und nach Stichtag Maklervertrag geschlossen: § 656c BGB anwendbar

    § 656c BGB ist mit Wirkung zum 23.12.2020 durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 12. Juni 2020 (BGBl. 2020 I 1245) in das BGB eingefügt worden.
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