Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 2   

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BGBl. I 2021 S. 2 (https://dejure.org/2021,237)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 18.01.2021, Seite 2
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)
  • vom 18.01.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)

Meldungen (3)

  • heise.de

    Bundestag will Marktmacht von Google, Facebook & Co. einschränken [14.01.2021]

  • haufe.de

    Kinderkrankengeld: Anspruch soll verlängert werden

  • nwb-experten-blog.de

    Kinderkrankengeld & Co: Steuerfrei, aber nicht so ganz!

Literatur (4)

  • lto.de

    Mit dem neuen § 19a GWB im Rücken: BKartA nimmt es mit den vier US-Größen auf

  • deloitte-tax-news.de

    Missbrauchsaufsicht für Digitalkonzerne zum Erhalt des Wettbewerbs: Die 10. GWB-Novelle schafft einen neuen Ordnungsrahmen

  • heuking.de

    GWB-Digitalisierungsgesetz

  • d-kart.de

    Happy New GWB!

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 18.01.2021   BR   Kinderkrankengeld - Bundesrat billigt erweitertes Kinderkrankengeld und Wettbewerbsnovelle und fordert weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (ABl. L 11 vom 14.1.2019, S. 3) und der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 1).

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20

    Information Informationszugang Kartellbehörde Kartellschadensersatz

    Der Anwendung der Norm steht nicht entgegen, dass sie erst während des Berufungsverfahrens, nämlich gemäß Art. 13 Abs. 3 des GWB-Digitalisierungsgesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2 ff.) am 19. Januar 2021 in Kraft getreten ist (dazu 2.).
  • BGH, 08.03.2021 - KRB 86/20

    Grenzen der Verbandsgeldbuße II

    Die Vorschriften entsprechen § 81a Abs. 1 bis 3 und § 81e GWB in der seit dem 19. Januar 2021 gültigen Fassung des GWB-Digitalisierungsgesetzes (BGBl. 2021 I S. 2), ohne dass hiermit eine inhaltliche Änderung verbunden war (s. Entwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 19/23492 S. 123, 127).
  • BVerwG, 14.04.2021 - 5 C 13.19

    Bindungswirkung des Feststellungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit bei der

    Die dem angefochtenen Urteil der Sache nach zugrunde liegende gegenteilige Auffassung verletzt § 86a Abs. 2 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20

    Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener

    - in der Fassung des (insoweit) am 19. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2); im Folgenden nur: GWB n. F.- gilt, kann dahinstehen, weil die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht hat, dass ein Abwarten in der Hauptsache für sie insoweit schwere, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (dazu II.).
  • VG Köln, 10.02.2021 - 22 K 1156/19
    Er beruht auf § 30 Abs. 2 Satz 4 BZRG und § 150 Abs. 2 Satz 3 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 20 VA 14/18

    Zur Bindungswirkung der Entscheidung der aktenführenden Stelle über Akteneinsicht

    Auch die zum 19.01.2021 in Kraft getretene Reform des GWB aufgrund des GWB-Digitalisierungsgesetzes vom 18.01.2021 (BGBl. I S.2) enthält keine Regelung, nach der im Falle der Beiziehung der Akten der Kartellbehörde zu einem gerichtlichen Verfahren die Entscheidung über die Einsichtnahme in solche Akten der beiziehenden Stelle übertragen würde.
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