Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 2467   

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BGBl. I 2021 S. 2467 (https://dejure.org/2021,21085)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 14.07.2021, Seite 2467
  • Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
  • vom 09.07.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 14.12.2021 - 1 C 40.20

    Unverzügliche Anzeige jeden Wechsels der Anschrift nach § 10 Abs. 1 Halbs. 2

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens ist grundsätzlich das Asylgesetz in seiner aktuellen Fassung (derzeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 <BGBl. I S. 1798>, zuletzt geändert durch den am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen Art. 9 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters vom 9. Juli 2021 <BGBl. I S. 2467> - AsylG -).
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