Gesetzgebung
BGBl. I 2021 S. 3311 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 11.08.2021, Seite 3311
- Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- vom 07.08.2021
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Meldungen
- beck-blog
Bundestag beschließt FüPoG II mit neuen Vorschriften zu #Stayonboard
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 05.02.2021 BR Frauen in Vorständen - Bundesrat unterstützt bessere Teilhabe von Frauen in Führungspositionen
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22
Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines …
Das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311), findet auf das privatrechtlich organisierte Unternehmen Deutsche Bank AG keine Anwendung. - VG Berlin, 29.08.2023 - 21 K 461.22
Heranziehung zu Filmabgaben in den Jahren 2010 bis 2015
Das FFG 2014 ist für die in den Jahren 2014 und 2015 zu leistenden Filmabgaben anzuwenden, weil nach der Übergangsregelung der derzeit geltenden Fassung des Filmförderungsgesetzes in § 170 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I. S. 3431), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2021 (BGBl. I. S. 3311), Verwaltungsverfahren, die - wie hier - bei Inkrafttreten dieses Gesetzes liefen, nach den bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Vorschriften fortgesetzt werden.