Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 3311   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32357
BGBl. I 2021 S. 3311 (https://dejure.org/2021,32357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,32357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 11.08.2021, Seite 3311
  • Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
  • vom 07.08.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Meldungen

  • beck-blog

    Bundestag beschließt FüPoG II mit neuen Vorschriften zu #Stayonboard

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.02.2021   BR   Frauen in Vorständen - Bundesrat unterstützt bessere Teilhabe von Frauen in Führungspositionen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311), findet auf das privatrechtlich organisierte Unternehmen Deutsche Bank AG keine Anwendung.
  • VG Berlin, 29.08.2023 - 21 K 461.22

    Heranziehung zu Filmabgaben in den Jahren 2010 bis 2015

    Das FFG 2014 ist für die in den Jahren 2014 und 2015 zu leistenden Filmabgaben anzuwenden, weil nach der Übergangsregelung der derzeit geltenden Fassung des Filmförderungsgesetzes in § 170 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I. S. 3431), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2021 (BGBl. I. S. 3311), Verwaltungsverfahren, die - wie hier - bei Inkrafttreten dieses Gesetzes liefen, nach den bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Vorschriften fortgesetzt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht