Gesetzgebung
   BGBl. I 2022 S. 2606   

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https://dejure.org/2022,37804
BGBl. I 2022 S. 2606 (https://dejure.org/2022,37804)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 27.12.2022, Seite 2606
  • Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
  • vom 19.12.2022

Gesetzestext

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten

    Zur Begründung führte das Amtsgericht aus, es bestehe der Verdacht, dass der Beschwerdeführer seiner Pflicht zur Anzeige von Wertgegenständen nach § 23a des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der damals geltenden, mittlerweile aufgehobenen Fassung (eingeführt mit Wirkung vom 28. Mai 2022 durch Gesetz vom 23. Mai 2022 <BGBl I S. 754> und aufgehoben mit Wirkung vom 28. Dezember 2022 durch Gesetz vom 19. Dezember 2022 <BGBl I S. 2606>) nicht nachgekommen sei, was gemäß § 18 Abs. 5b AWG strafbar sei.
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