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   BGBl. I 1977 S. 1014   

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BGBl. I 1977 S. 1014 (https://dejure.org/1977,3850)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 29.06.1977, Seite 1014
  • Verordnung zur Ermittlung des Barwerts einer auszugleichenden Versorgung nach § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Barwert-Verordnung)
  • vom 24.06.1977

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der

    Die aufgrund der Ermächtigung in § 1587a Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BGB ergangene Barwertverordnung vom 24. Juni 1977 (BGBl. I 1014) behandelte derartige Versorgungen ursprünglich wie statische.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2000 - 6 UF 128/99

    Unwirksamkeit einer notariellen Vereinbarung der Eheleute über das Ende der

    Die statischen Versicherungsrenten der Parteien waren vor Einstellung in den Wertvergleich nach Maßgabe der Verordnung zur Ermittlung des Barwerts einer auszugleichenden Versorgung nach § 1587a Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Barwert-Verordnung - vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1014 in der Fassung von Art. 22 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung - Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) - zu dynamisieren.
  • OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02

    Ausgestaltung der Abänderung eines familiengerichtlichen Verbundurteils

    Ferner hat es die zugunsten des Antragsgegners bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt K. bestehenden Anwartschaften unter Berücksichtigung der Barwert-Verordnung vom 24. Juni 1977 ( BGBl. 1977 I 1014 ) i.d.F. der VO vom 22. Mai 1984 ( BGBl. I 1984, 692 ) in eine dynamische Rente umgerechnet.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Verfassungsgemäßheit des Ausgleichs von

    Der Ehemann macht ferner im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG geltend, daß die im Rahmen des Ausgleichs seiner Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zur Anwendung gelangte Barwert-Verordnung vom 24. Juni 1977 (BGBl I S. 1014) in § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung finde, weil der Begriff des Barwertes und dessen Zweck in der Vorschrift nicht definiert und auch in der Verordnung nicht erläutert seien, vielmehr lediglich auf die Kapitalisierungsfaktoren in den Tabellen verwiesen werde, ohne daß angegeben werde, auf welchen Erwägungen und Berechnungen diese beruhten.
  • OLG Nürnberg, 06.10.1980 - 11 UF 1598/80

    Antrag des völligen Wegfalls des Versorgungsausgleichs im Endurteil; Vom

    Die Entscheidung des Familienrichters, die hinsichtlich der von dem Antragsteller erworbenen und auszugleichenden Anwartschaften auf Betriebsrenten in Höhe von 7.320,50 DM und 15.931,01 DM im Jahr auf §§ 1587 Abs. 1, 1587 a Abs. 2 Nr. 3 a Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 2, 1587 b Abs. 3 BGB, der Barwertverordnung vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1014 = Palandt-Diederichsen, BGB, 39. Auflage, Ann II zu § 1587 a) und deren Tabelle 1 (a.a.O., Anlage 1) sowie den Nr. 1, 2, 3 und 5 der Bekanntmachung von Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 1. Dezember 1976 (BAnz. 1976 Nr. 233) in der Fassung zuletzt der Bekanntmachung vom 15. September 1979 BAnz.
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