Rechtsprechung
AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 5, 9 VBVG
Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2 Wochen zwischen Auslaufen der Eilbetreuung und Anordnung der endgültigen Betreuung) beginnt der 3-Monats-Zeitraum des § 9 S. 1 VBVG mit der Neuanordnung der Betreuung von Neuem zu laufen. Für ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10
Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Auch nach einem Betreuerwechsel ist die Frage des maßgeblichen Abrechnungszeitraumes für jeden Betreuer nach Maßgabe der jeweiligen Bestellungsbeschlüsse gesondert zu beurteilen (BGH, Beschluss v. 25.05.2011, Az. XII ZB 440/10, Rz. 12 f., juris).Hierfür spricht, dass die Vergütung für den gesamten Zeitraum der beendeten vorläufigen Betreuung - wie dies vorliegend auch geschehen ist - mit Beendigung der vorläufigen Betreuung fällig ist und abgerechnet werden kann, ohne dass der Ablauf von Quartalen abgewartet werden muss (BGH, Beschluss vom 25.05.2011, Az. XII ZB 440/10, Rz. 12, juris).
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten …
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt betont, dass die von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Abrechnungszeiträume strikt einzuhalten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 06.07.2016, Az. XII ZB 493/14, Rz. 12, juris). - BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11
Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem …
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
- OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06
Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in …
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182). - OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines …
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182). - LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats …
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Für das verfahrensgegenständliche Vergütungsquartal 29.07.2017 bis 28.10.2017 kann der Betreuer mithin für den 29.07.2017 anteilig 1/31 von 5, 5 Stunden (0,1774193 Stunden), für den Zeitraum 30.07.2017 bis 28.08.2017 anteilig 30/31 von 5, 0 Stunden (4,838709 Stunden) und für den Zeitraum 29.08.2017 bis 28.10.2017 2 x 5, 0 Stunden beanspruchen (zu den Grundsätzen der taggenauen Berechnung vgl. Beschluss der Kammer vom 20.09.2017, Az. 3 T 335/17, juris). - LG Wiesbaden, 28.11.2005 - 4 T 642/05
Auszug aus AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).