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   AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12   

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https://dejure.org/2012,1781
AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12 (https://dejure.org/2012,1781)
AG Augsburg, Entscheidung vom 13.01.2012 - 1 M 10227/12 (https://dejure.org/2012,1781)
AG Augsburg, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 1 M 10227/12 (https://dejure.org/2012,1781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Die falsche Angabe des Urteilsdatums in der Vorpfändungsbenachrichtigung ist unschädlich.2. Bei einer Vorpfändung ist nicht § 756 Absatz 2 ZPO zu beachten.3. Unklare und ungenaue Angaben in der Vorpfändungsbenachrichtigung sind auslegbar.4. Bei einer Vorpfändung kommt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Vorliegens einer vollstreckbaren Forderung des Gläubigers und des Nachweises einer Sicherheitsleistung für die Rechtmäßigkeit einer Vorpfändung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 751 Abs. 2; ZPO § 845
    Notwendigkeit des Vorliegens einer vollstreckbaren Forderung des Gläubigers und des Nachweises einer Sicherheitsleistung für die Rechtmäßigkeit einer Vorpfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 74/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Gesonderte Gebühr für Erinnerung gegen

    Auszug aus AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12
    Aufgrund § 19 Absatz 2 Nr. 2 RVG wird das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 RVG gerechnet, so dass keine eigene Gebühr nach Nr. 3500 zu RVG anfällt (so Zöller 28. Auflage, § 766 ZPO RdNr. 39 und BGH 28.01.2010, FamRZ 2010, 809-819 sowie 04.20.2010, RVGreport 2010, 144-145).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZB 27/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des mit der Zwangsvollstreckung beauftragten

    Auszug aus AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12
    Aufgrund § 19 Absatz 2 Nr. 2 RVG wird das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 RVG gerechnet, so dass keine eigene Gebühr nach Nr. 3500 zu RVG anfällt (so Zöller 28. Auflage, § 766 ZPO RdNr. 39 und BGH 28.01.2010, FamRZ 2010, 809-819 sowie 04.20.2010, RVGreport 2010, 144-145).
  • OLG Köln, 18.08.1988 - 2 W 101/88

    Auswirkungen der fehlenden oder falschen Bezeichnung eines Titels in einem

    Auszug aus AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12
    Jedoch ist die Angabe des Schuldtitels nicht zwingend, weshalb die falsche Bezeichnung unschädlich ist (Köln NJW-RR 1989, 190 sowie Zöller 28. Auflage, § 829 ZPO RdNr. 7).
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