Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20161
AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21 (https://dejure.org/2022,20161)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04.08.2022 - 21 C 269/21 (https://dejure.org/2022,20161)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04. August 2022 - 21 C 269/21 (https://dejure.org/2022,20161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,20161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556d BGB, § 556e Abs 1 S 1 BGB, § 556f BGB, MietBegrV BE 2015
    Wohnraummiete: Bestandsschutz der Vormiete im Rahmen der Mietpreisbremse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Legalisierung der Vormiete nur insoweit, wie sie nicht selbst gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietpreisbremse: Falsche Auskunft über Vormiete ist fehlender Auskunft gleichgestellt

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft über Vormiete ist wie eine fehlende Auskunft zu bewerten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietpreisbremse: Eine falsche Auskunft über Vormiete ist fehlender Auskunft gleichgestellt (IMR 2022, 394)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
    Die Mietenbegrenzungsverordnung (MietBegrV) des Landes Berlin 2015 genügt den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB und ist ordnungsgemäß bekannt gemacht worden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19 -, juris Leitsatz 3, Rn. 80 ff.).
  • BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10

    Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
    Dahinstehen kann, ob in Anbetracht dessen, dass § 556e Abs. 1a Satz 1 BGB lediglich eine Obliegenheit des Vermieters statuiert (Blank/Börstinghaus/Börstinghaus BGB § 556g Rn. 9b, beck-online) ein Schadensersatz aus c.i.c oder nach §§ 280 ff. BGB dogmatisch überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10), weil es sich um keine Pflicht handelt.
  • LG Berlin, 20.06.2018 - 65 S 70/18

    Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
    Maßgeblich für den hier geltend gemachten Anspruch ist, dass der Beklagte mit dem Verlangen und der Vereinbarung einer Miete, soweit diese die nach § 556d Abs. 1 in Verbindung mit § 556d Abs. 2 und der Mietenbegrenzungsverordnung Berlin höchst zulässige Miete übersteigt, vorvertragliche Pflichten verletzt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 65 S 70/18 -, juris Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht