Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 556d BGB, § 556e Abs 1 S 1 BGB, § 556f BGB, MietBegrV BE 2015
Wohnraummiete: Bestandsschutz der Vormiete im Rahmen der Mietpreisbremse - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Legalisierung der Vormiete nur insoweit, wie sie nicht selbst gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietpreisbremse: Falsche Auskunft über Vormiete ist fehlender Auskunft gleichgestellt
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Falsche Auskunft über Vormiete ist wie eine fehlende Auskunft zu bewerten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietpreisbremse: Eine falsche Auskunft über Vormiete ist fehlender Auskunft gleichgestellt (IMR 2022, 394)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
- LG Berlin, 02.03.2023 - 67 S 215/22
- BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 75/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19
Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
Die Mietenbegrenzungsverordnung (MietBegrV) des Landes Berlin 2015 genügt den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB und ist ordnungsgemäß bekannt gemacht worden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19 -, juris Leitsatz 3, Rn. 80 ff.). - BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
Dahinstehen kann, ob in Anbetracht dessen, dass § 556e Abs. 1a Satz 1 BGB lediglich eine Obliegenheit des Vermieters statuiert (…Blank/Börstinghaus/Börstinghaus BGB § 556g Rn. 9b, beck-online) ein Schadensersatz aus c.i.c oder nach §§ 280 ff. BGB dogmatisch überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10), weil es sich um keine Pflicht handelt. - LG Berlin, 20.06.2018 - 65 S 70/18
Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
Maßgeblich für den hier geltend gemachten Anspruch ist, dass der Beklagte mit dem Verlangen und der Vereinbarung einer Miete, soweit diese die nach § 556d Abs. 1 in Verbindung mit § 556d Abs. 2 und der Mietenbegrenzungsverordnung Berlin höchst zulässige Miete übersteigt, vorvertragliche Pflichten verletzt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 65 S 70/18 -, juris Rn. 43).