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   AG Bremerhaven, 02.06.2010 - 55 C 1463/09   

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https://dejure.org/2010,20086
AG Bremerhaven, 02.06.2010 - 55 C 1463/09 (https://dejure.org/2010,20086)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 02.06.2010 - 55 C 1463/09 (https://dejure.org/2010,20086)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 55 C 1463/09 (https://dejure.org/2010,20086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteifähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufhebung des Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Parteifähigkeit der aufgelösten WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 632
  • ZMR 2010, 882
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus AG Bremerhaven, 02.06.2010 - 55 C 1463/09
    So ist zwar für juristische Personen anerkannt, dass diese auch nach ihrer Auflösung noch einen Aktivprozess führen können mit der Behauptung, ihnen stehe noch ein Anspruch zu; insoweit gelten sie als parteifähig (BGH NJW-RR 1986, 394).
  • LG Duisburg, 11.03.2019 - 1 O 160/18

    In einer Person besteht keine "Gemeinschaft"!

    Sie kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein und ist auch nicht mehr partei- oder prozessfähig gemäß § 10 Abs. 6 S. 5 WEG (AG Bremerhaven, Urteil vom 02. Juni 2010 - 55 C 1463/09 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2019 - 27 W 6/19
    Der Bestand einer Wohnungseigentümergemeinschaft setzt mehrere Personen voraus; es genügt nicht, dass mehrere Wohnungseigentumsrechte bestehen, die in einer Person vereinigt sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2006, I-3 Wx 167/05, ZflR 2006, 331, 334; AG Bremerhaven v. 02.06.2010 - 55 C 1463/09 - ZMR 2010, 882-883; Abramenko in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 10 Rn. 79; Lafontaine in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 10 WEG Rn. 259; Suilmann in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Auflage 2018, § 10 Rn. 343 ff.; a.A. ohne Begründung LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25. März 2014, 2-09 S 63/12; die von Becker in Festschrift für Seuß, 2007, S. 19 ff. de lege ferenda vorgetragenen Argumente für eine Ein-Personen-Wohnungseigentümergemeinschaft sind durch die Gesetzeslage überholt).
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