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   AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 45 C 10776/09   

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https://dejure.org/2010,7335
AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 45 C 10776/09 (https://dejure.org/2010,7335)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2010 - 45 C 10776/09 (https://dejure.org/2010,7335)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 45 C 10776/09 (https://dejure.org/2010,7335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer wirksamen Kündigung eines vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrages aufgrund des Sonderkündigungsrechtes aus § 11 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Anwendbarkeit von Art. 3 Abs. 3 Einführungsgesetz zum ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 45 C 10776/09
    Dabei wird die bereits bestehende Rechtsstellung eines Betroffenen nachträglich gemindert oder entwertet (vgl. dazu: Staudinger/Dörner, Art. 220 EGBGB, Rn. 5, BVerfGE 15, 313, 324; 95, 64, 86; 101, 239, 263).

    Gesetze mit "unechter" Rückwirkung sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, weil in dieser Situation regelmäßig das staatliche Durchsetzungsinteresse überwiegt (BVerfGE 101, 239, 263).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 45 C 10776/09
    Dabei wird die bereits bestehende Rechtsstellung eines Betroffenen nachträglich gemindert oder entwertet (vgl. dazu: Staudinger/Dörner, Art. 220 EGBGB, Rn. 5, BVerfGE 15, 313, 324; 95, 64, 86; 101, 239, 263).

    Sie können allerdings im Einzelfall nichtig sein, wenn eine Abwägung von Einzel- und Allgemeininteressen ergibt, dass das Vertrauen auf den Fortbestand einer Regelung Vorrang verdient (ständige Rechtsprechung, BVerfGE 15, 313, 324 f; 95, 64, 86, 101, 239, 263).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 45 C 10776/09
    Dabei wird die bereits bestehende Rechtsstellung eines Betroffenen nachträglich gemindert oder entwertet (vgl. dazu: Staudinger/Dörner, Art. 220 EGBGB, Rn. 5, BVerfGE 15, 313, 324; 95, 64, 86; 101, 239, 263).

    Sie können allerdings im Einzelfall nichtig sein, wenn eine Abwägung von Einzel- und Allgemeininteressen ergibt, dass das Vertrauen auf den Fortbestand einer Regelung Vorrang verdient (ständige Rechtsprechung, BVerfGE 15, 313, 324 f; 95, 64, 86, 101, 239, 263).

  • LG Düsseldorf, 24.11.2010 - 23 S 39/10

    Der in § 11 Abs. 4 VVG n. F. genannte Zeitraum ist als Frist i.S.v. Art. 3 Abs. 4

    vom 20.01.2010, Az 45 C 10776/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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