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   AG Ebersberg, 15.11.2013 - 7 C 450/13   

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https://dejure.org/2013,43368
AG Ebersberg, 15.11.2013 - 7 C 450/13 (https://dejure.org/2013,43368)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 15.11.2013 - 7 C 450/13 (https://dejure.org/2013,43368)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 15. November 2013 - 7 C 450/13 (https://dejure.org/2013,43368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    VVG §§ 127 I 1, 129; BGB §§ 134, 307 I, II Nr. 1; BRAO § 3 III
    Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung - Vollmachtsklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl in Rechtsschutzversicherung durch Vollmachtsklausel in AGB einer Inkassofirma - Persönliches Vertrauen des Rechtssuchenden ist Grundlage des Mandatsverhältnisses

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Auszug aus AG Ebersberg, 15.11.2013 - 7 C 450/13
    (2) Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 26.10.1989 (BGH NJW 1990, 578), das noch vor dem in Umsetzung der EG-Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22.06.1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung erlassenen § 127 VVG erging, die Bedeutung der freien Anwaltswahl hervorgehoben.

    Unter Verweis auf die damals allein geltende Vorschrift des § 3 Abs. 3 BRAO unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben gem. § 242 BGB hat der BGH ausgeführt, dass das Gesetz dem Einzelnen das Recht der freien Anwaltswahl um seines individuellen Schutzes willen verliehen habe (BGH NJW 1990, 578 ff., 580).

    Das Vertrauen in die persönliche und fachliche Qualifikation des Rechtsanwalts, das für die Erteilung des Auftrags zur Verfolgung der wahrzunehmenden Interessen maßgeblich ist, bleibe hierbei unberücksichtigt (BGH NJW 1990, 578 ff.).

    Das Recht der freien Anwaltswahl hat das Gesetz dem einzelnen um seines individuellen Schutzes willen verlieren und es kann im Hinblick darauf, dass das persönliche Vertrauen des Rechtssuchenden in den zu beauftragenden Anwalt die sachliche Grundlage des Mandatsverhältnisses bildet, grundsätzlich auch nur von dem in seinen Interessen betroffenen Rechtssuchenden selbst wahrgenommen werden (BGH NJW 1990, 578, 580).

  • OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11

    Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl in AGB einer

    Auszug aus AG Ebersberg, 15.11.2013 - 7 C 450/13
    Eine solche mittelbare Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl reicht für einen Verstoß gegen §§ 127Abs. 1 Satz 1, 129 VVG aus (vgl. auch OLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2012, Az.: 3 U 236/11, wo die Wahl eines vom Versicherers empfohlenen Anwalts damit belohnt wurde, dass der Versicherungsnehmer nicht in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird).
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