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   AG Essen, 02.02.2022 - 196 C 97/21   

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https://dejure.org/2022,1732
AG Essen, 02.02.2022 - 196 C 97/21 (https://dejure.org/2022,1732)
AG Essen, Entscheidung vom 02.02.2022 - 196 C 97/21 (https://dejure.org/2022,1732)
AG Essen, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 196 C 97/21 (https://dejure.org/2022,1732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung des Wohnungseigentums: Angebliche Verfehlungen sind konkret zu benennen! ...

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Anforderung an Abmahnung vor dem Entziehungsverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung vor Entzug des Wohneigentums muss beanstandetes Verhalten konkret bezeichnen - Bezeichnung der Verstöße als "Missachtung des Hausfriedens" und "Verletzung der Pflicht nach § 14 Abs. 1 WEG" unzureichend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Richtig" Abmahnen vor der Abmeierung (IMR 2022, 118)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Auszug aus AG Essen, 02.02.2022 - 196 C 97/21
    Davon ging die herrschende Meinung zum alten Recht bis zum 01.12.2020 aus (vgl. BGH Urteil vom 05.04.2019, AZ: V ZR 339/17 zit. nach juris).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZR 141/17

    Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Fortsetzen der in der Klage beanstandeten

    Auszug aus AG Essen, 02.02.2022 - 196 C 97/21
    Auf sie kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, etwa dann, wenn diese der Gemeinschaft unzumutbar ist oder offenkundig keine Aussicht auf erfolgt bietet (BGH 5. Zivilsenat Beschluss vom 25.01.2018, AZ: V ZR 141/17 zit. nach juris, Rz. 9 mit weiteren Nachweisen).
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