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   AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17 SO   

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https://dejure.org/2018,55915
AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17 SO (https://dejure.org/2018,55915)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.09.2018 - 461 F 25326/17 SO (https://dejure.org/2018,55915)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. September 2018 - 461 F 25326/17 SO (https://dejure.org/2018,55915)
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  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Voraussetzung der Wegweisung eines sorgeberechtigten Elternteils aus der Familienwohnung ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls der betroffenen Kinder mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2016, 22 = BeckRS 2015, 15443 Rn. 17; BGH, NJW 2017, 1032, Rn 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 5 UF 32/18, Seite 9).

    (BGH, NJW 2017, 1032, Rn. 16).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt (BGH, NJW 2017, 1032, Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18

    Absehen von vorläufiger Wohnungswegverweisung in Bezug auf pädophilen Kindsvater

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Damit liegt ein unmittelbarer Eingriff in das von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantierte Elternrecht vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 5 UF 32/18, Seite 8).

    Voraussetzung der Wegweisung eines sorgeberechtigten Elternteils aus der Familienwohnung ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls der betroffenen Kinder mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2016, 22 = BeckRS 2015, 15443 Rn. 17; BGH, NJW 2017, 1032, Rn 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 5 UF 32/18, Seite 9).

  • OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10

    Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Die Anhebung des Verfahrenswertes erscheint vorliegend angezeigt, da die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten war, die Beteiligten mehrfach schriftsätzlich vorgetragen haben und die Angelegenheit in mehreren Terminen erörtert worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, Rn. 8, juris, aber auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2014 - II-8 WF 105/14 -, Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Voraussetzung der Wegweisung eines sorgeberechtigten Elternteils aus der Familienwohnung ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls der betroffenen Kinder mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2016, 22 = BeckRS 2015, 15443 Rn. 17; BGH, NJW 2017, 1032, Rn 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 5 UF 32/18, Seite 9).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - 8 WF 105/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend den Verbleib in einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Die Anhebung des Verfahrenswertes erscheint vorliegend angezeigt, da die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten war, die Beteiligten mehrfach schriftsätzlich vorgetragen haben und die Angelegenheit in mehreren Terminen erörtert worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, Rn. 8, juris, aber auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2014 - II-8 WF 105/14 -, Rn. 11, juris).
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