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AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21 (52) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 33 C 3287/21 (52) (https://dejure.org/2022,53662)
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21 (52)
- AG Frankfurt, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2023 - 9 S 36/22
- BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Hamburg-St. Georg, 25.02.2022 - 980a C 29/21
Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Genehmigung der …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
Für einen Beschluss, der aber allein die Genehmigung des vorgelegten Abrechnungswerks zum Gegenstand hat, fehlt daher die Beschlusskompetenz (vergleiche mit weiteren Nachweisen z.B. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.2.2022, Aktenzeichen 980a C 29/21 WEG). - LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
Auch diesen nicht stimmberechtigten Eigentümern steht jedoch grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich einer Anfechtungsklage zu, da trotz der entsprechenden Kostenverteilung in der Gemeinschaft auch für diese jedenfalls die theoretische Möglichkeit einer Inanspruchnahme nach § 9a Abs. 4 WEG besteht (…vgl. hierzu BeckOK WEG, 48. Edition, Stand 01.03.2022, § 10 WEG, Rz. 10ff., Rz. 24; LG Frankfurt, Urteil v. 17.05.2018, Az. 2-13 S 168/15, BeckRS 2018, 9675). - LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12
Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beachtung der Grundsätze …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
Ein Beschluss über die Vergabe von (größeren) Aufträgen zur Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht zuvor mehrere (mindestens drei) Vergleichsangebote eingeholt worden sind, wobei die Bagatellgrenze bei Gesamtkosten von 3.000 EUR überschritten ist, auch wenn es sich um diverse Einzelaufträge handelt, für die für sich betrachtet nicht zwingend Alternativangebote einzuholen sind (LG Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2013, Az. 11 T 355/12).