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   AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22   

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https://dejure.org/2023,1130
AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22 (https://dejure.org/2023,1130)
AG Köln, Entscheidung vom 17.01.2023 - 215 C 58/22 (https://dejure.org/2023,1130)
AG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 215 C 58/22 (https://dejure.org/2023,1130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalterhonorar darf nicht rückwirkend erhöht werden; §§ 9 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG

  • mietrechtsiegen.de

    Erhöhung der WEG-Verwaltervergütung - Zulässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    WEG: Verlustgeschäfte gehören zum Geschäftsleben eines Verwalters

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Keine nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltervergütung: Nachträgliche Erhöhung nur bei besonderem Anlass! (IMR 2023, 119)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2018 - V ZR 273/17

    Rauchwarnmelder - Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
    Ob dies der Fall ist, lässt sich nur nach sorgfältiger Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der allseitigen Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer feststellen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2018 - V ZR 273/17 -, Rn. 16, juris m.w.N zur alteren Rspr. ).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
    Diese abstrakten Anforderungen hat die Rechtsprechung im Falle der Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat durch Beschluss dahingehend konkretisiert, dass eine Entlastung, durch die auf Ansprüche der Gemeinschaft verzichtet wird, ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn nicht ausnahmsweise aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die Ansprüche zu verzichten (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03 -, BGHZ 156, 19-30, Rn. 23).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
    Besondere Bedeutung kommt dabei die Nützlichkeit für die Gemeinschaft zu (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Dezember 2002 - 2Z BR 89/02 -, juris).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03

    Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
    Im Ergebnis entspricht die hier vertretene Auffassung auch der teilweise vom Kläger angeführten älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die freilich strenger ist als das Gericht und statt guter Gründe für eine Vergütungserhöhung eine Gegenleistung des Verwalters fordert (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 219/03 -, Rn. 30, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2005 - 20 W 153/03 -, Rn. 44, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03

    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
    Im Ergebnis entspricht die hier vertretene Auffassung auch der teilweise vom Kläger angeführten älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die freilich strenger ist als das Gericht und statt guter Gründe für eine Vergütungserhöhung eine Gegenleistung des Verwalters fordert (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 219/03 -, Rn. 30, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2005 - 20 W 153/03 -, Rn. 44, juris).
  • LG Itzehoe, 05.08.2014 - 11 S 45/13
    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22
    Dementsprechend wird die Nichtverfolgung bestehender Ansprüche der Gemeinschaft als grundsätzlich ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechend angesehen (LG Itzehoe, Urteil vom 5. August 2014 - 11 S 45/13 -, Rn. 7, juris).
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