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   AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13   

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https://dejure.org/2015,48840
AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13 (https://dejure.org/2015,48840)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11.12.2015 - 4 C 575/13 (https://dejure.org/2015,48840)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 4 C 575/13 (https://dejure.org/2015,48840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überfahren von Wildschweinkadavern - Schadensmeldung nach zwei Tagen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wie lange darf man sich mit einer Schadensmeldung Zeit lassen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überfahren eines bereits toten Wildschweines - Eintrittspflicht des Kfz-Teilkaskoversicherers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überfahren eines bereits toten Wildschweines - Eintrittspflicht des VR

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Bei der Feststellung der Unverzüglichkeit sind vielmehr die berechtigten Belange der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2012, 1156): Einerseits gebietet es schon das allgemeine Rechtsschutzinteresse, den Erklärungsgegner nicht länger als unvermeidlich im Ungewissen zu lassen; andererseits ist dem Erklärenden aber auch ein je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessender Zeitraum (Prüfungs- und Überlegenszeit) zuzubilligen, damit er seine Entscheidung überdenken kann (BGH NJW 2012, 3305, 3306 NJW 2008, 985, 986 NJW 2005, 1869).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Die zeitliche Obergrenze für eine (gerade noch) unverzügliche Erklärung wird deshalb von der herrschenden Rechtsprechung bei einer maximalen Zeitdauer von höchstens zwei Wochen zwischen Kenntniserlangung Abgabe der Erklärung liegen (vgl. BAG NJW 1991, 2723; BGH NJW 1980, 1302; OLG Hamm NJW-RR 1990, 523).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Bei der Feststellung der Unverzüglichkeit sind vielmehr die berechtigten Belange der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2012, 1156): Einerseits gebietet es schon das allgemeine Rechtsschutzinteresse, den Erklärungsgegner nicht länger als unvermeidlich im Ungewissen zu lassen; andererseits ist dem Erklärenden aber auch ein je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessender Zeitraum (Prüfungs- und Überlegenszeit) zuzubilligen, damit er seine Entscheidung überdenken kann (BGH NJW 2012, 3305, 3306 NJW 2008, 985, 986 NJW 2005, 1869).
  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters: Pflichten des

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Bei der Feststellung der Unverzüglichkeit sind vielmehr die berechtigten Belange der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2012, 1156): Einerseits gebietet es schon das allgemeine Rechtsschutzinteresse, den Erklärungsgegner nicht länger als unvermeidlich im Ungewissen zu lassen; andererseits ist dem Erklärenden aber auch ein je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessender Zeitraum (Prüfungs- und Überlegenszeit) zuzubilligen, damit er seine Entscheidung überdenken kann (BGH NJW 2012, 3305, 3306 NJW 2008, 985, 986 NJW 2005, 1869).
  • OLG Hamm, 10.01.2012 - 4 U 145/11

    Ebay-Vertragsschluss bereits mit Gebotsabgabe

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Bei der Feststellung der Unverzüglichkeit sind vielmehr die berechtigten Belange der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2012, 1156): Einerseits gebietet es schon das allgemeine Rechtsschutzinteresse, den Erklärungsgegner nicht länger als unvermeidlich im Ungewissen zu lassen; andererseits ist dem Erklärenden aber auch ein je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessender Zeitraum (Prüfungs- und Überlegenszeit) zuzubilligen, damit er seine Entscheidung überdenken kann (BGH NJW 2012, 3305, 3306 NJW 2008, 985, 986 NJW 2005, 1869).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Der Beklagten ist zuzugeben, dass nach der herrschender Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az. 12 U 128/09; LG Hagen, Urteil vom 15.06.2012, Az. 9 O 298/11- abgedruckt in NZV 2013, 446; KG Berlin, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012, Az. 11 U 214/12- abgedruckt in NZV 2013, 445; KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007, Az. 12 U 57/06-zitiert nach juris) hat im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte darzulegen hat, dass jene mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Eintritt des neuen Schadensfalles fachgerecht beseitigt worden sind.
  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Die zeitliche Obergrenze für eine (gerade noch) unverzügliche Erklärung wird deshalb von der herrschenden Rechtsprechung bei einer maximalen Zeitdauer von höchstens zwei Wochen zwischen Kenntniserlangung Abgabe der Erklärung liegen (vgl. BAG NJW 1991, 2723; BGH NJW 1980, 1302; OLG Hamm NJW-RR 1990, 523).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Der Beklagten ist zuzugeben, dass nach der herrschender Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az. 12 U 128/09; LG Hagen, Urteil vom 15.06.2012, Az. 9 O 298/11- abgedruckt in NZV 2013, 446; KG Berlin, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012, Az. 11 U 214/12- abgedruckt in NZV 2013, 445; KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007, Az. 12 U 57/06-zitiert nach juris) hat im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte darzulegen hat, dass jene mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Eintritt des neuen Schadensfalles fachgerecht beseitigt worden sind.
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Der Beklagten ist zuzugeben, dass nach der herrschender Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az. 12 U 128/09; LG Hagen, Urteil vom 15.06.2012, Az. 9 O 298/11- abgedruckt in NZV 2013, 446; KG Berlin, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012, Az. 11 U 214/12- abgedruckt in NZV 2013, 445; KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007, Az. 12 U 57/06-zitiert nach juris) hat im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte darzulegen hat, dass jene mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Eintritt des neuen Schadensfalles fachgerecht beseitigt worden sind.
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 21/89

    Handwerksrolle: Ist Nichteintragung ein Kündigungsgrund?

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13
    Die zeitliche Obergrenze für eine (gerade noch) unverzügliche Erklärung wird deshalb von der herrschenden Rechtsprechung bei einer maximalen Zeitdauer von höchstens zwei Wochen zwischen Kenntniserlangung Abgabe der Erklärung liegen (vgl. BAG NJW 1991, 2723; BGH NJW 1980, 1302; OLG Hamm NJW-RR 1990, 523).
  • KG, 22.03.2010 - 12 U 128/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

  • LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Vorhandensein von Vorschäden

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