Rechtsprechung
AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Verwalter kann nicht verklagt werden: Klage ist als unzulässig abzuweisen, auch wenn die Gemeinschaft nicht verklagt wurde (Häääh???) - §§ 9b Abs. 1 WEG; 57, 263 ZPO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig! (IMR 2021, 342)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG
- LG Konstanz, 14.03.2022 - 11 S 69/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …
Auszug aus AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20
Die notwendige Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels (siehe BGH NJW 2010, 2132, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 263, 78) wird hier nicht gesehen.Es besteht nicht die notwendige Sachdienlichkeit für einen Parteiwechsel (siehe BGH NJW 2010, 2132, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 263, 78).
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …
Auszug aus AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20
Weiter wird darauf hingewiesen, dass hier eine Rubrumsberichtigung ausscheidet und seitens des Richters nicht veranlasst wird, sondern nur eine Parteiänderung in Betracht kommt (so auch die bereits zitierte BGH-Entscheidung NZM 2010, 46).