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   AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG   

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https://dejure.org/2021,14087
AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG (https://dejure.org/2021,14087)
AG Konstanz, Entscheidung vom 06.05.2021 - 4 C 525/20 WEG (https://dejure.org/2021,14087)
AG Konstanz, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 4 C 525/20 WEG (https://dejure.org/2021,14087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Verwalter kann nicht verklagt werden: Klage ist als unzulässig abzuweisen, auch wenn die Gemeinschaft nicht verklagt wurde (Häääh???) - §§ 9b Abs. 1 WEG; 57, 263 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig! (IMR 2021, 342)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20
    Die notwendige Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels (siehe BGH NJW 2010, 2132, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 263, 78) wird hier nicht gesehen.

    Es besteht nicht die notwendige Sachdienlichkeit für einen Parteiwechsel (siehe BGH NJW 2010, 2132, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 263, 78).

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20
    Weiter wird darauf hingewiesen, dass hier eine Rubrumsberichtigung ausscheidet und seitens des Richters nicht veranlasst wird, sondern nur eine Parteiänderung in Betracht kommt (so auch die bereits zitierte BGH-Entscheidung NZM 2010, 46).
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