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   AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12   

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AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12 (https://dejure.org/2013,111941)
AG Krefeld, Entscheidung vom 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12 (https://dejure.org/2013,111941)
AG Krefeld, Entscheidung vom 01. August 2013 - Abschrift 3 C 16/12 (https://dejure.org/2013,111941)
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  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeugs im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der Halter nach den Vorschriften des StVG einstehen soll (vgl. BGH NJW 1983, 1492, 1493).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Der Begriff des Versicherten tritt insoweit nach Auffassung des Gerichts an die Stelle des Merkmals "Versicherungsnehmer" in § 115 Abs. 1 S. 4 VVG (vgl. allgemein hierzu BGH NJW 1988, 2734, 2735 und NJW 2007, 1208, 1209), wobei wegen § 7 StVG eben nur in Person des versicherten Halters wegen § 7 StVG die weitere Kernvoraussetzung des gesamtschuldnerischen Rückgriffs - die Ersatzpflicht - erfüllt ist.
  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 136/05

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines einen Unfall

    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Der Begriff des Versicherten tritt insoweit nach Auffassung des Gerichts an die Stelle des Merkmals "Versicherungsnehmer" in § 115 Abs. 1 S. 4 VVG (vgl. allgemein hierzu BGH NJW 1988, 2734, 2735 und NJW 2007, 1208, 1209), wobei wegen § 7 StVG eben nur in Person des versicherten Halters wegen § 7 StVG die weitere Kernvoraussetzung des gesamtschuldnerischen Rückgriffs - die Ersatzpflicht - erfüllt ist.
  • OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93

    Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz;

    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Auf wen das Fahrzeug zugelassen und haftpflichtversichert ist, ist für die Frage der Haltereigenschaft nicht schlechthin ausschlaggebend (vgl. OLG Hamm NZV 1990, 363; s. ferner OLG Köln NZV 1994, 203) .
  • OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03

    Zum Versicherungsschutz für eine mitversicherte Person aus einer vorläufigen

    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zu Stande kommt oder nicht (vgl. OLG Naumburg NJOZ 2004, 3525; s. auch OLG Hamm NZV 1992, 284 und § 9 KfzPflVV).
  • LG Heidelberg, 27.07.2012 - 5 S 62/11

    Anspruch der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auf Zahlung der

    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Vielmehr können namentlich Halter und Versicherungsnehmer personenverschieden sein, was auch in § 23 Abs. 1 S. 4 FZV in der ab dem 01.11.2012 geltenden Fassung (bzw. Anlage 11 Nr. 1 der ab dem 01.03.2007 geltenden Fassung) zum Ausdruck kommt (vgl. auch LG Heidelberg NJW-RR 2013, 93 f.).
  • OLG Schleswig, 18.12.1996 - 9 U 5/96
    Auszug aus AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Gemessen daran kann er auch nicht in den Gesamtschuldnerregress einbezogen werden (vgl. OLG Schleswig NZV 1997, 442).
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