Rechtsprechung
AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Rückschnitt von oberirdischem Überwuchs einer Grenzbepflanzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15
- LG Krefeld, 20.04.2018 - 1 S 68/17
- BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- AG Kerpen, 12.04.2011 - 110 C 140/10
Beseitigungsanspruch aus § 910 I BGB trotz kommunaler Baumschutzsatzung
Auszug aus AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15
Die kommunale Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld ist jedoch nicht als Landesrecht im Sinne von Art. 111 EGBGB angesehen und kann auch nicht dem Beseitigungsbegehren der Kläger entgegengehalten werden (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 22.01.2015 - 3 S 143/17; AG Kerpen, Urteil vom 12. April 2011 - 110 C 140/10).Eine kommunale Baumschutzsatzung kann daher nicht dem auf § 910 BGB gestützten Anspruch auf Beseitigung der Störung entgegengehalten werden (vgl. AG Kerpen, Urteil vom 12. April 2011 - 110 C 140/10 -, Rn. 31, juris).
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Auszug aus AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den überhängenden Ästen keine solche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ausgeht, trägt der Eigentümer der Bäume (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris, Tz. 21; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 27. Mai 2014 - 12 U 168/13 -, Rn. 59, juris). - OLG Karlsruhe, 27.05.2014 - 12 U 168/13
Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom …
Auszug aus AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den überhängenden Ästen keine solche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ausgeht, trägt der Eigentümer der Bäume (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris, Tz. 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Mai 2014 - 12 U 168/13 -, Rn. 59, juris). - BGH, 18.06.2010 - V ZR 9/10
Schlichtungsverfahren: Erforderlichkeit eines neuen Schlichtungsversuchs bei …
Auszug aus AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15
Zu diesem Zweck wurde es den Ländern durch die Öffnungsklausel des § 15a EGZPO ermöglicht, die Zulässigkeit einer Klage in bestimmten Fällen von der vorherigen Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsversuches abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 9/10 -, Rn. 8 mit Verweis auf BT-Drs. 14/980 S. 5 noch zum § 10 GüSchlG NRW). - LG Köln, 11.08.2011 - 6 S 285/10
Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Beseitigung einer durch vom …
Auszug aus AG Krefeld, 30.08.2017 - 2 C 300/15
Das Bestehen einer Baumschutzsatzung ändert nichts daran, dass der Eigentümer des Baumes, dessen Äste auf das fremde Nachbargrundstück ragen, Störer im Sinne des § 1004 BGB ist, solange nicht feststeht, dass eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot der Satzung nicht erteilt wird (vgl. LG Köln, Urteil vom 11. August 2011 - 6 S 285/10 -, Rn. 3, juris).
- LG Krefeld, 20.04.2018 - 1 S 68/17
Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten?
Auf die Berufung beider Parteien wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 30.08.2017 - 2 C 300/15 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 30.08.2017 - 2 C 300/15 abzuändern, soweit die Klage abgewiesen wurde, und den Beklagten zu verurteilen, die von seinem Grundstück ... Tannen-..., K, in das Grundstück der Klägerin Zu den ...Tannen..., K, hineinragenden Äste und Zweige des Nussbaumes derartig zu beschneiden, dass diese nicht mehr in das Grundstück der Klägerin hineinragen sowie die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.
das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 30.08.2017 - 2 C 300/15 aufzuheben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, und die Klage insgesamt abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.