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   AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21   

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AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21 (https://dejure.org/2021,4138)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 02.03.2021 - 23 C 3/21 (https://dejure.org/2021,4138)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 02. März 2021 - 23 C 3/21 (https://dejure.org/2021,4138)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung muss rechnerisch schlüssig sein/ Keine Sonderumlage ohne Angabe deren Grundes

 
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  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21
    In die Jahresabrechnung dürfen lediglich die Position eingestellt werden, die tatsächlich dem Konto der Wohnungseigentümergemeinschaff zugeflossen oder von dort abgeflossen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.12.2005 - 5 W 166/05, NJW-RR 2006, 731).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21
    Diesen Anforderung genügt eine Abrechnung nur, wenn sie anders als der Wirtschaffsplan, nicht die geschu)deten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2009 - V ZR 44j09, NJW 2010, 2127).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21
    Grundsätzlich gilt zwar, dass bei fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen die Abrechnung insgesamt nicht für ungültig zu e.rklären ist (vgl. BGH Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 147/11, ZWE 2012, 260).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21
    Dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer entspricht die Verneinung der Teilnichtigkeit dann nicht, wenn Mängel vorliegen, die zu einer nicht mehr oder nur schwer nachvollziehbaren Restabrechnung führen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 11.05.2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566).
  • LG Berlin, 26.11.2013 - 55 S 69/11
    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21
    Grundsätzlich hat der Verwalter die lnstandhaltungsrücklage deshalb von sonstigen Hausgeldkonto getrennt zu halten (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 26.11.2013 - 55 S 69/11 WEG, ZWE 2014, 460).
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