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   AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22 WEG   

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https://dejure.org/2022,45123
AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22 WEG (https://dejure.org/2022,45123)
AG München, Entscheidung vom 13.10.2022 - 1293 C 365/22 WEG (https://dejure.org/2022,45123)
AG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 1293 C 365/22 WEG (https://dejure.org/2022,45123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    WEG § 20 Abs. 1 S. 2, § 47
    Regelungen in alten Teilungserklärung über Baumaßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEMoG ändert die Teilungserklärung bei milderer Regelung nach dem alten Gesetz; §§ 20, 47 WEG (sehr str.)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gilt Alt-Vereinbarung weiter?

Papierfundstellen

  • ZMR 2023, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2018 - 9 S 34/18

    Balkon ist Wohnwertverbesserung!

    Auszug aus AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22
    Die bauliche Veränderung muss ferner zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen, indem die Nachteile einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den übrigen Wohnungseigentümern (BT-Drs. 168/20, 72), sie also zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung führt (s. a. BGH NJW 2011, 1220 Rn. 13; LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 22; Hogenschurz MietRB 2011, 197 (200)).

    Der Begriff "Benachteiligung" ist erheblich restriktiver auszulegen als eine bloße Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG (s. a. LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 21) (Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 20 Rn. 154).

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Auszug aus AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22
    Eine Benachteiligung liegt vor, wenn einem Wohnungseigentümer Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung nicht durch die mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteile ausgeglichen werden (BT-Drs. 168/20, 72; s. a. BGH NJW-RR 2018, 1165 Rn. 29).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über

    Auszug aus AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22
    Die bauliche Veränderung muss ferner zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen, indem die Nachteile einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den übrigen Wohnungseigentümern (BT-Drs. 168/20, 72), sie also zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung führt (s. a. BGH NJW 2011, 1220 Rn. 13; LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 22; Hogenschurz MietRB 2011, 197 (200)).
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