Rechtsprechung
AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
WEG § 20 Abs. 1 S. 2, § 47
Regelungen in alten Teilungserklärung über Baumaßnahmen - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
WEMoG ändert die Teilungserklärung bei milderer Regelung nach dem alten Gesetz; §§ 20, 47 WEG (sehr str.)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gilt Alt-Vereinbarung weiter?
Papierfundstellen
- ZMR 2023, 158
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 12.11.2018 - 9 S 34/18
Balkon ist Wohnwertverbesserung!
Auszug aus AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22
Die bauliche Veränderung muss ferner zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen, indem die Nachteile einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den übrigen Wohnungseigentümern (BT-Drs. 168/20, 72), sie also zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung führt (…s. a. BGH NJW 2011, 1220 Rn. 13; LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 22; Hogenschurz MietRB 2011, 197 (200)).Der Begriff "Benachteiligung" ist erheblich restriktiver auszulegen als eine bloße Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG (s. a. LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 21) (…Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 20 Rn. 154).
- BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17
Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von …
Auszug aus AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22
Eine Benachteiligung liegt vor, wenn einem Wohnungseigentümer Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung nicht durch die mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteile ausgeglichen werden (BT-Drs. 168/20, 72; s. a. BGH NJW-RR 2018, 1165 Rn. 29). - BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über …
Auszug aus AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22
Die bauliche Veränderung muss ferner zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen, indem die Nachteile einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den übrigen Wohnungseigentümern (BT-Drs. 168/20, 72), sie also zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung führt (s. a. BGH NJW 2011, 1220 Rn. 13;… LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 22; Hogenschurz MietRB 2011, 197 (200)).