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   AG Münster, 03.03.2020 - 124 F 13/20   

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https://dejure.org/2020,14744
AG Münster, 03.03.2020 - 124 F 13/20 (https://dejure.org/2020,14744)
AG Münster, Entscheidung vom 03.03.2020 - 124 F 13/20 (https://dejure.org/2020,14744)
AG Münster, Entscheidung vom 03. März 2020 - 124 F 13/20 (https://dejure.org/2020,14744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland lebendes Kind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-404/14

    Matousková - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus AG Münster, 03.03.2020 - 124 F 13/20
    Denn die vorzitierten Regelungen betreffen nur die Aspekte, die sich spezifisch auf die Erbfähigkeit, auf die Testierfähigkeit, auf etwaige Zuwendungsverbote, auf die formelle Höchstpersönlichkeit und die Auslegung einer Verfügung von Todes wegen sowie auf den subjektiven Tatbestand und etwaige Willensmängel beziehen (vgl. EuGH, FamRZ 2015, 2035 = NJW 2016, 387 Rz. 33; jurisPK Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger/Eichel, BGB, 8. Aufl. 2017, Art. 1 EuErbVO Rz. 32).

    Die Genehmigung einer solchen Ausschlagungserklärung ist hingegen als eigenständige Schutzmaßnahme i. S. des KSÜ anzusehen (vgl. EuGH, FamRZ 2015, 2035 = NJW 2016, 387 Rz. 31 f.; Schäuble, a. a. O.; jurisPK Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger/Ludwig, Art. 25 und 26 EGBGB Rz. 388, m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 19.03.2018 - 9 WF 607/17

    Kindschaftssache: Gerichtliches Genehmigungserfordernis und anwendbares Recht bei

    Auszug aus AG Münster, 03.03.2020 - 124 F 13/20
    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Beschluss vom 00.03.2018 (AZ: 9 WF 607/17) wie folgt ausgeführt:.
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