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   AG Münster, 30.11.2001 - 10 M 198/2001, 10 M 198/01   

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https://dejure.org/2001,32695
AG Münster, 30.11.2001 - 10 M 198/2001, 10 M 198/01 (https://dejure.org/2001,32695)
AG Münster, Entscheidung vom 30.11.2001 - 10 M 198/2001, 10 M 198/01 (https://dejure.org/2001,32695)
AG Münster, Entscheidung vom 30. November 2001 - 10 M 198/2001, 10 M 198/01 (https://dejure.org/2001,32695)
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  • AG Gelnhausen, 19.06.2001 - 56 M 2072/01
    Auszug aus AG Münster, 30.11.2001 - 10 M 198/01
    Bleibt ein Pfändungsauftrag ohne Erfolg, weil bei der Durchsuchung der Schuldnerwohnung keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden, so ist hierfür nicht die Gebühr nach KV-Nr. 205 des am 1.5.2001 in Kraft getretenen Gv- KostG, sondern nur die Gebühr nach KV-Nr. 604 zu erheben (ebenso Seip, DGVZ 2001, 17; Winter, DGVZ 2001, 132; Winterstein, Gerichtsvollzieherkostenrecht, 8. Erg.lfg., Teil 2 KV 205, S. 1, 8, 9; Thran, JurBüro 2001, 547; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001 KV-Nr. 205 GvKostG Rdnr. 3; AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 30.7. 2001, 322 c M 580/01; weitere Rechtsprechungsnachweise s. DGVZ 2001, 160): Das ergibt sich zunächst aus dem Wortlaut der KV-Nr. 205 ("Pfändung").
  • AG Hamburg-Altona, 30.07.2001 - 322c M 580/01
    Auszug aus AG Münster, 30.11.2001 - 10 M 198/01
    Bleibt ein Pfändungsauftrag ohne Erfolg, weil bei der Durchsuchung der Schuldnerwohnung keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden, so ist hierfür nicht die Gebühr nach KV-Nr. 205 des am 1.5.2001 in Kraft getretenen Gv- KostG, sondern nur die Gebühr nach KV-Nr. 604 zu erheben (ebenso Seip, DGVZ 2001, 17; Winter, DGVZ 2001, 132; Winterstein, Gerichtsvollzieherkostenrecht, 8. Erg.lfg., Teil 2 KV 205, S. 1, 8, 9; Thran, JurBüro 2001, 547; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001 KV-Nr. 205 GvKostG Rdnr. 3; AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 30.7. 2001, 322 c M 580/01; weitere Rechtsprechungsnachweise s. DGVZ 2001, 160): Das ergibt sich zunächst aus dem Wortlaut der KV-Nr. 205 ("Pfändung").
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