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   AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23 WH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40589
AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23 WH (https://dejure.org/2023,40589)
AG Marburg, Entscheidung vom 03.11.2023 - 74 F 809/23 WH (https://dejure.org/2023,40589)
AG Marburg, Entscheidung vom 03. November 2023 - 74 F 809/23 WH (https://dejure.org/2023,40589)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Trennungsstreit: Familienhund "Bruno" bleibt bei Herrchen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zuweisung eines Familienhundes

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Nach der Trennung: Wer bekommt den Hund?

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 16.08.2018 - 11 WF 141/18

    Trennung und Scheidung - wer bekommt den Hund?

    Auszug aus AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung des § 1361 a BGB dennoch auch auf die Frage der Zuweisung von Haustieren während der Trennungszeit entsprechend anzuwenden ist, wobei jedoch bei der vorzunehmenden Billigkeitsentscheidung Kriterien zugrunde zu legen sind, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um ein Lebewesen handelt und dementsprechend Tierwohlkriterien ausschlaggebend sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2018, AZ 11 WF 141/18, zitiert nach Juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, AZ 10 UF 1249/16, zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1249/16

    Zuweisung von Haustieren durch entsprechende Anwendung der Regelung über

    Auszug aus AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung des § 1361 a BGB dennoch auch auf die Frage der Zuweisung von Haustieren während der Trennungszeit entsprechend anzuwenden ist, wobei jedoch bei der vorzunehmenden Billigkeitsentscheidung Kriterien zugrunde zu legen sind, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um ein Lebewesen handelt und dementsprechend Tierwohlkriterien ausschlaggebend sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2018, AZ 11 WF 141/18, zitiert nach Juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, AZ 10 UF 1249/16, zitiert nach Juris).
  • AG München, 02.01.2019 - 523 F 9430/18

    Verweigerte Hundeteilung

    Auszug aus AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
    Die Entscheidung über die sofortige Wirksamkeit beruht auf § 209 Abs. 2 Satz 2 FamFG analog (vgl. dazu auch Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019, AZ 523 F 9430/18, zitiert nach Juris).
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