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   AG Mettmann, 01.10.2019 - 25 C 77/19   

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https://dejure.org/2019,52250
AG Mettmann, 01.10.2019 - 25 C 77/19 (https://dejure.org/2019,52250)
AG Mettmann, Entscheidung vom 01.10.2019 - 25 C 77/19 (https://dejure.org/2019,52250)
AG Mettmann, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 25 C 77/19 (https://dejure.org/2019,52250)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.01.2016 - C-359/14

    ERGO Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus AG Mettmann, 01.10.2019 - 25 C 77/19
    Der Anwendbarkeit steht nicht entgegen, dass der EuGH in dem Urteil vom 21.01.2016 (C-359/14 und C-475/14 - "ERGO Insurance/P&C Insurance", Rn. 54 ff.) die Leistungspflicht des Versicherers als vertraglichen Ursprungs angesehen hat.

    Die Anwendbarkeit deutschen Rechts über Art. 7 Abs. 4 lit. b Rom I-VO i.V.m. Art. 46c Abs. 2 EGBGB steht auch im Einklang mit der Entscheidung des EuGH vom 21.01.2016 - C-359/14 und C-475/14 (dort: Rn. 54), wonach das auf das aus dem Versicherungsvertrag herrührende Schuldverhältnis anzuwendende Recht nach Art. 7 Rom I-VO zu bestimmen ist.

    Dies steht auch unmittelbar im Einklang mit dem Urteil des EuGH vom 21.01.2016 - C-359/14 und C-475/14 (dort: Rn. 51 ff.).

    Diese Frage ist durch die Entscheidung des EuGH vom 21.01.2016 - C-359/14 und C-475/14 (dort: Rn. 38 ff.) bereits geklärt.

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17

    Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer

    Auszug aus AG Mettmann, 01.10.2019 - 25 C 77/19
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 04.07.2018 - IV ZR 121/17 stehe dem nicht entgegen, da dem österreichischen Versicherungsvertragsrecht eine Subsidiaritätsklausel unbekannt sei.

    Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 04.07.2018 - IV ZR 121/17 stehe dem nicht entgegen, da dem österreichischen Versicherungsvertragsrecht eine Subsidiaritätsklausel unbekannt sei.

  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Auszug aus AG Mettmann, 01.10.2019 - 25 C 77/19
    Zur weiteren Begründung wird auf die Entscheidungsgründe aus BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 279/08 (Rn. 24 ff.) verwiesen.
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2021 - 4 U 14/20

    Gespannregress zwischen zwei Haftpflichtversicherungen: Anspruch auf

    Aus diesen Gründen tritt der Senat auch nicht der Auffassung der Beklagten bei, eine Harmonisierung müsse darüber gelöst werden, dass stets die Garantiefonds der anderen Mitgliedstaaten eintrittspflichtig sein müssten (so ausdrücklich Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 14.5.2020 - 7 U 181/19, juris Rn. 41 f.; LG Frankfurt, Hinweis vom 24.3.2020 - 2-15 S 196/19, juris Rn. 11; AG Mettmann, Urteil vom 1.10.2019 - 25 C 77/19, juris Rn. 67 ff. unter Hinweis auf Luckenhaupt, NZV 2016, 497, 502).
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