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   AG Mettmann, 19.04.2021 - 26 C 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35140
AG Mettmann, 19.04.2021 - 26 C 1/21 (https://dejure.org/2021,35140)
AG Mettmann, Entscheidung vom 19.04.2021 - 26 C 1/21 (https://dejure.org/2021,35140)
AG Mettmann, Entscheidung vom 19. April 2021 - 26 C 1/21 (https://dejure.org/2021,35140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Beschluss über Jahresabrechnung in Corona-Zeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer bestimmt Ort der Eigentümerversammlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Beschlüsse über die Jahresabrechnung nach neuem Recht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zu kleiner Raum macht Beschlüsse anfechtbar! (IMR 2021, 474)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bremen, 04.02.2022 - 4 S 239/21

    Einladung oder doch Ausladung zur Eigentümerversammlung?

    So wurde in den zitierten Entscheidungen ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Wohnungseigentümer zu der Versammlung nicht erscheinen sollen (vgl. AG Hannover, Urteil vom 07. Januar 2021 - 480 C 8302/20), ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung im Verwalterbüro als " Vollmachtsverfahren " stattfinden solle und dieses Büro für Publikumsverkehr geschlossen sei (vgl. AG Lemgo, Urteil vom 24. August 2020 - 16 C 10/20), 150 Eigentümer in einen Raum der zum Aufenthalt von 20 Menschen geeignet ist geladen und explizit vom persönlichen Erscheinen abgeraten (AG Mettmann, Urteil vom 19. April 2021 - 26 C 1/21), sowie ausdrücklich zu einer Eigentümerversammlung als sog. " Ein-Mann-Versammlung " eingeladen (AG München, Urteil vom 19. November 2020 - 483 C 8456/20 WEG).
  • LG Lüneburg, 15.03.2022 - 3 T 55/21

    Abänderung der Streitwertfestsetzung

    Soweit die Wohnungseigentümer mit dem zweiten Teil des Beschlusses die Abrechnungsergebnisse sofort fällig gestellt haben, haben sie damit über die Einforderung von Nachschüssen gemäß § 28 Abs. 3 und zugleich auch gemäß Abs. 2 S. 1 WEG beschlossen (vgl. auch AG Mettmann, Urteil vom 19. April 2021 - 26 C 1/21 -, Rn. 31, juris).
  • LG Dortmund, 25.10.2022 - 1 S 85/22

    Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der

    zitierte Urteil des AG Mettmann vom 19.04.2021 - 26 C 1/21 entgegen, da der dort.
  • AG Landshut, 10.02.2023 - 14 C 831/22

    Eigentümerversammlung, Einzelabrechnung, Heizkostenabrechnung, Elektronisches

    Für eine bloße Genehmigung der drei zur Abstimmung gestellten Abrechnungen fehlte der GdWE aber die Beschlusskompetenz (vgl. Amtsgerichts Mettmann, Urt. v. 19.04.2021 - Az. 26 C 1/21 =BeckRS 2021, 22963).
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