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   AG Mettmann, 21.03.2017 - 26 C 23/16   

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https://dejure.org/2017,24238
AG Mettmann, 21.03.2017 - 26 C 23/16 (https://dejure.org/2017,24238)
AG Mettmann, Entscheidung vom 21.03.2017 - 26 C 23/16 (https://dejure.org/2017,24238)
AG Mettmann, Entscheidung vom 21. März 2017 - 26 C 23/16 (https://dejure.org/2017,24238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Beseitigung von Putzschäden an der Außenfassade)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungsbeschlüsse müssen konkrete Maßnahmen und Finanzierung regeln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinreichende Bestimmtheit von Eigentümerbeschlüssen über Instandsetzungsmaßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Sanierungsbeschlüsse (IMR 2017, 453)

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus AG Mettmann, 21.03.2017 - 26 C 23/16
    Ferner fehlt es an einer grundsätzlich zulässigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2016, V ZR 104/15) Bezugnahme auf Dokumente, die weder Teil des Beschlusstextes, noch des Protokolls sind.
  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Auszug aus AG Mettmann, 21.03.2017 - 26 C 23/16
    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004, 2Z BR 124/04).
  • LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern

    Auszug aus AG Mettmann, 21.03.2017 - 26 C 23/16
    Dabei müssen in der Regel die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, also Umfang, Finanzierung, Ablauf und Kostenanschläge geregelt werden (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2011, 318 S 193/10; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl. 2015, § 23 Rn. 56).
  • LG Rostock, 01.12.2017 - 1 S 86/17

    WEG-Beschluss über die Ausführung einer Baumaßnahme

    Dabei müssen die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung im Großen und Ganzen geregelt werden (vgl. u.a. AG Mettmann, Urteil vom 21. März 2017 - 26 C 23/16 -, Rn. 35; LG Hamburg, Urteil vom 02. März 2011 - 318 S 193/10 -, Rn. 69).
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