Rechtsprechung
   AG Nettetal, 17.01.2012 - 15 M 421/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,742
AG Nettetal, 17.01.2012 - 15 M 421/11 (https://dejure.org/2012,742)
AG Nettetal, Entscheidung vom 17.01.2012 - 15 M 421/11 (https://dejure.org/2012,742)
AG Nettetal, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 15 M 421/11 (https://dejure.org/2012,742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingreifen des Verbots der zwecklosen Pfändung bei Erwarten des Übersteigens des Gewinns aus der Pfändung die tatsächlich zu erwartenden Kosten der Zwangsvollstreckung

  • bremer-inkasso.de

    ZPO § 803 Abs. 2
    Zwangsvollstreckung / Sachpfändung / Computer / Kosten übersteigen den voraussichtlichen Erlös / Gläubiger kündigt Gebot an

  • info-it-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 803
    Eingreifen des Verbots der zwecklosen Pfändung bei Erwarten des Übersteigens des Gewinns aus der Pfändung die tatsächlich zu erwartenden Kosten der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 24.08.1987 - 10 T 150/87
    Auszug aus AG Nettetal, 17.01.2012 - 15 M 421/11
    Da nach alledem zu erwarten ist, dass jedenfalls das zuletzt abgegebene Angebot des Gläubigers die hier tatsächlich zu erwartenden Kosten der Zwangsvollstreckung übersteigt, steht das Verbot der zwecklosen Pfändung nach § 803 Abs. 2 ZPO der hier begehrten Vollstreckungsmaßnahme nicht entgegen (vgl. auch LG Köln, Beschluss vom 24.08.1987, Az. 10 T 150/87; AG Walsrode, Beschluss vom 09.03.1984, Az. 8 M 1857/83, zitiert nach juris).
  • AG Walsrode, 09.03.1984 - 8 M 1857/83
    Auszug aus AG Nettetal, 17.01.2012 - 15 M 421/11
    Da nach alledem zu erwarten ist, dass jedenfalls das zuletzt abgegebene Angebot des Gläubigers die hier tatsächlich zu erwartenden Kosten der Zwangsvollstreckung übersteigt, steht das Verbot der zwecklosen Pfändung nach § 803 Abs. 2 ZPO der hier begehrten Vollstreckungsmaßnahme nicht entgegen (vgl. auch LG Köln, Beschluss vom 24.08.1987, Az. 10 T 150/87; AG Walsrode, Beschluss vom 09.03.1984, Az. 8 M 1857/83, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht