Rechtsprechung
AG Neuss, 01.08.2017 - 87 C 4393/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,72536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss, 01.08.2017 - 87 C 4393/16
- LG Düsseldorf, 04.04.2018 - 23 S 60/17
- BGH, 25.09.2019 - VIII ZR 122/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 68/12
Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis
Auszug aus AG Neuss, 01.08.2017 - 87 C 4393/16
Letztere, d.h. Nachlasserbenschulden, sind demgegenüber solche, für die der Erbe mit dem eigenen Vermögen und nicht nur beschränkt auf den Nachlass haftet (BGH NJW 2013, 933, Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 U 12/93
Unterlassung der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 Abs. 1 BGB
Auszug aus AG Neuss, 01.08.2017 - 87 C 4393/16
Wenn ein Erbe in Kenntnis seiner Erbenstellung die Frist des § 564 S. 2 BGB verstreichen lässt, ist darin ein rechtsgeschäftliches Handeln zu sehen, dass wiederum eine Nachlasserbenschulden begründet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1993, Az.: 10 U 12/93, juris-Rn. 7).