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   AG Potsdam, 11.11.2015 - 48 M 1580/15   

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https://dejure.org/2015,40133
AG Potsdam, 11.11.2015 - 48 M 1580/15 (https://dejure.org/2015,40133)
AG Potsdam, Entscheidung vom 11.11.2015 - 48 M 1580/15 (https://dejure.org/2015,40133)
AG Potsdam, Entscheidung vom 11. November 2015 - 48 M 1580/15 (https://dejure.org/2015,40133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus AG Potsdam, 11.11.2015 - 48 M 1580/15
    Zwar ist nach fruchtlosem Ablauf der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO die einstweilige Verfügung nicht mehr geeignet, als Titel für eine neue Vollstreckung zu dienen (BGH, Beschluss vom 25.10.1990, IX ZR 211/89, unter 1. b) bb) (1), zitiert nach juris).
  • LG Augsburg, 26.08.2009 - 4 T 3306/09
    Auszug aus AG Potsdam, 11.11.2015 - 48 M 1580/15
    Die Pfändung des Anspruchs auf Zutritt zum Schließfach und auf Mitwirkung der Drittschuldnerin an der Öffnung des Schließfachs ist lediglich eine sog. Hilfspfändung im Rahmen der Vollstreckung der Herausgabeforderung (LG Augsburg BeckRS 2011, 23360; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 707 a, 1755), so dass sie mit der mit Antrag des Gläubigers vom 25.2.2015 eingeleiteten Zwangsvollstreckung der einstweiligen Herausgabeverfügung eine Einheit bildet.
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Über §§ 846, 886 ZPO, § 127 Abs. 1 S. 3 und 4 GVGA wäre in Verbindung mit den Grundsätzen der sog. Hilfspfändung des Zutritts zu Bankschließfächern im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Vollstreckung zeitnah umzusetzen gewesen (dazu etwa AG Potsdam v. 11.11.2015 - 48 M 1580/15, BeckRS 2016, 20; Bendtsen , in: Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. 2021, § 846 Rn. 2; Neth-Unger , in: Fandrich/Karper, Münchner Anwaltshandbuch Bank- und Kapitalmarktrecht, 2. Auf. 2018, § 3 Rn. 377).
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