Rechtsprechung
AG Rosenheim, 14.02.2018 - 8 C 2076/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Streit nach Widerruf und Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11
Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: …
Auszug aus AG Rosenheim, 14.02.2018 - 8 C 2076/17
Die Vorschrift des § 309 Nr. 5a BGB ist anwendbar, soweit die angemessene Geschäftsgebühr gemäß § 39 VVG geltend gemacht wird (Marcopoulos, zur Bestimmung der angemessenen Geschäftsgebühr bei der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen, r+s 2013, S. 114). - OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17
Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Auszug aus AG Rosenheim, 14.02.2018 - 8 C 2076/17
Die Geschäftsgebühr muss sich vielmehr an den Verwaltungskosten des Versicherers orientieren (Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.04.2007, Az. 3 C 519/06, NJW-RR 2017, 1254). - AG Arnsberg, 17.04.2007 - 3 C 519/06
Anspruch des Versicherers auf eine eine Geschäftsgebühr als außervertragliche …
Auszug aus AG Rosenheim, 14.02.2018 - 8 C 2076/17
Die Geschäftsgebühr muss sich vielmehr an den Verwaltungskosten des Versicherers orientieren (Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.04.2007, Az. 3 C 519/06, NJW-RR 2017, 1254).