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   AG Starnberg, 22.03.2022 - 001 F 165/19   

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https://dejure.org/2022,40838
AG Starnberg, 22.03.2022 - 001 F 165/19 (https://dejure.org/2022,40838)
AG Starnberg, Entscheidung vom 22.03.2022 - 001 F 165/19 (https://dejure.org/2022,40838)
AG Starnberg, Entscheidung vom 22. März 2022 - 001 F 165/19 (https://dejure.org/2022,40838)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1381 Abs. 1, Abs. 2
    Zugewinnausgleich: Leistungsverweigerungsrecht des Ausgleichsschuldners bei schwerem Fehlverhalten des Ausgleichsgläubigers im persönlichen Bereich - hier sexueller Missbrauch einer gemeinsamen Tochter ab ihrem achten Geburtstag über einen Zeitraum vom 2,5 Jahren ...

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  • BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14

    Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung

    Auszug aus AG Starnberg, 22.03.2022 - 1 F 165/19
    Da Grundstücke im Landkreis S... stark an Wert gewonnen haben, war der auf der Immobilie lastende Nießbrauchswert zu den beiden Stichtagen ebenfalls festzustellen und zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.5.2015 - XII ZB 306/14 in NJW 2015, 2334, beck-online).
  • OLG Hamburg, 29.04.2011 - 12 UF 32/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Abweisung in der Auskunftsstufe wegen

    Auszug aus AG Starnberg, 22.03.2022 - 1 F 165/19
    Die Vergewaltigung der im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten lebenden Tochter der Ehefrau stellt eine schwere persönliche Verfehlung dar, die die teilweise oder auch vollständige Kürzung des Zugewinnausgleichsanspruches des Ehemannes rechtfertigt (MAH FamR, § 19 Zugewinnausgleich Rn. 425, 426, beck-online mit Verweis auf OLG Hamburg Urt. v. 29.4.2011 - 12 UF 32/10, FamRZ 2012, 550 und OLG Zweibrücken Beschl. v. 31.8.2018 - 2 UF 81/18, FamRZ 2019, 518 (519)).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 2 UF 81/18
    Auszug aus AG Starnberg, 22.03.2022 - 1 F 165/19
    Die Vergewaltigung der im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten lebenden Tochter der Ehefrau stellt eine schwere persönliche Verfehlung dar, die die teilweise oder auch vollständige Kürzung des Zugewinnausgleichsanspruches des Ehemannes rechtfertigt (MAH FamR, § 19 Zugewinnausgleich Rn. 425, 426, beck-online mit Verweis auf OLG Hamburg Urt. v. 29.4.2011 - 12 UF 32/10, FamRZ 2012, 550 und OLG Zweibrücken Beschl. v. 31.8.2018 - 2 UF 81/18, FamRZ 2019, 518 (519)).
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