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   AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1   

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https://dejure.org/2019,37078
AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1 (https://dejure.org/2019,37078)
AG Wernigerode, Entscheidung vom 04.01.2019 - 154 E 1 (https://dejure.org/2019,37078)
AG Wernigerode, Entscheidung vom 04. Januar 2019 - 154 E 1 (https://dejure.org/2019,37078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 HöfeVfO, § 5 HöfeVfO, § 7 HöfeVfO, § 4 HöfeO, §§ 4 ff HöfeO
    Grundbucheintragung eines Hofzugehörigkeitsvermerks: Eintragungsfähigkeit von Hofzugehörigkeitsvermerken auf "Ausmärkergrundstücken" in Sachsen-Anhalt auf Ersuchen eines niedersächsischen Landwirtschaftsgerichts; Prüfungskompetenz des Grundbuchgerichts

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung Hofzugehörigkeitsvermerks - Eintragungsfähigkeit Ausmärkergrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Halle, 20.02.2008 - 2 T 467/07
    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Die Prüfung von behördlichen Ersuchen gem. § 38 GBO (hier: Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts gem. § 3 HöfeVfO) ist in der Regel darauf beschränkt, ob die ersuchende Behörde zur Stellung des Ersuchens befugt ist, ob das Ersuchen bezüglich Inhalt und Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die durch das Ersuchen nicht ersetzten Eintragungserfordernisse gegeben sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.12.2002 - 20 W 352/02, Demharter, 28. Aufl., § 38, Rdnr. 73 jew. M. w. N.; weiter: Meikel /Krause, GBO 11. Aufl., Rn. 13 zu § 38 2LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07-juris.LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07-juris.).

    Rn 11 zu Unvollständigkeit: "Weiß das Grundbuch, dass ein nach § 38 GBO gestelltes Ersuchen unvollständig und damit unrichtig ist, darf das Grundbuchamt keine Eintragung vornehmen, nach der das Grundbuch unrichtig." Leitsatz, Landgericht Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07 -, juris.aaO. Rn 11 zu Unvollständigkeit: "Weiß das Grundbuch, dass ein nach § 38 GBO gestelltes Ersuchen unvollständig und damit unrichtig ist, darf das Grundbuchamt keine Eintragung vornehmen, nach der das Grundbuch unrichtig." Leitsatz, Landgericht Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07 -, juris.

    2) LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07-juris.

    3) aaO. Rn 11 zu Unvollständigkeit: "Weiß das Grundbuch, dass ein nach § 38 GBO gestelltes Ersuchen unvollständig und damit unrichtig ist, darf das Grundbuchamt keine Eintragung vornehmen, nach der das Grundbuch unrichtig." Leitsatz, Landgericht Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07 -, juris.

  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 30/56

    Ausmärkergrundstücke

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Ausmärkergrundstücke sind Grundstücke, die zu einem Hof gem. HöfeO gehören, aber in einem anderen Bundesland liegen (interlokales Recht), insbesondere auch dann, wenn in diesem Bundesland diese nicht gilt (vgl. BGHZ 22, 317, 327, 328).

    Das vom BGH in seiner Entscheidung 15BGHZ 22, 317ff.BGHZ 22, 317ff. befürwortete Gewohnheitsrecht erfordert in seiner Anwendung zwei verschiedene (auf Art. 64 EGBGB beruhende) landesrechtliche Kollisionsregeln: Eine des Rechtsgebietes, in dem die Hofstelle belegen ist, wonach es sein Anerbenrecht auch auf Ausmärkergrundstücke anwendet (hier: Niedersachsen), und zum anderen eine zweite, nämlich diejenige des Bundeslandes, in dem das Ausmärkergrundstück belegen ist, wonach es das Ausmärkergrundstück dem für den Hof selbst anwendbaren Anerbenrecht unterstellt (hier: Sachsen-Anhalt).

    15) BGHZ 22, 317ff.

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Das Grundbuchamt darf eine solche Eintragung nicht vornehmen (vergleiche BGH, Beschluss vom 28.04.1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135).

    Das Grundbuchamt darf eine solche Eintragung nicht vornehmen (vergleiche BGH, Beschluss vom 28.04.1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135).

    Das Grundbuchamt darf eine solche Eintragung nicht vornehmen (vergleiche BGH, Beschluss vom 28.04.1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135).

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 22/85

    Grundbuchberichtigung nach dem Flurbereinigungsplan

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Das Grundbuchamt hat zwar ein Eintragungsersuchen nicht dahin zu prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen eine Behörde zu dem Ersuchen befugt ist, tatsächlich vorliegen; hierfür trägt allein die ersuchende Behörde die Verantwortung (so auch BayObLG München, 1985-11-07, BReg 2 Z 22/85, BayObLGZ 1985, 372).

    Das Grundbuchamt hat zwar ein Eintragungsersuchen nicht dahin zu prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen eine Behörde zu dem Ersuchen befugt ist, tatsächlich vorliegen; hierfür trägt allein die ersuchende Behörde die Verantwortung (so auch BayObLG München, 1985-11-07, BReg 2 Z 22/85, BayObLGZ 1985, 372).

    Das Grundbuchamt hat zwar ein Eintragungsersuchen nicht dahin zu prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen eine Behörde zu dem Ersuchen befugt ist, tatsächlich vorliegen; hierfür trägt allein die ersuchende Behörde die Verantwortung (so auch BayObLG München, 1985-11-07, BReg 2 Z 22/85, BayObLGZ 1985, 372).

  • RG, 23.04.1932 - V 325/31

    Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf den öffentlichen Glauben des

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152."Orientierungssatz:.

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.").

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.".

  • OLG Jena, 07.08.2013 - 9 W 227/13

    Höferecht: Eintragung eines Hofvermerks für ein so genanntes Ausmärkergrundstück

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Das Thüringische Oberlandesgericht Jena vertritt in seiner Entscheidung vom 07. August 2013 9Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. August 2013 - 9 W 227/13 -, jurisThüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. August 2013 - 9 W 227/13 -, juris (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.08.2013 - 9 W 227/13 -, juris) indes die Auffassung, dass sich gewohnheitsrechtlich in Thüringen erneut bzw. neu die Übung herausgebildet habe, Ausmärkergrundstücke nach dem Recht zu behandeln, das für den Hof gilt.

    9) Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. August 2013 - 9 W 227/13 -, juris.

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Gewohnheitsrecht entsteht aufgrund dauernder und ständiger, gleichmäßiger und allgemeiner und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannter Übung (Bestätigung BVerfG, 1981-05-13, 1 BvR 610/77, BVerfGE 57, 121).
  • BFH, 11.11.1997 - VII E 6/97

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau.

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Die Annahme von Gewohnheitsrecht erfordert, dass sich zu einer bestimmten Rechtsfrage durch ständige Übung ein Rechtsbewusstsein der beteiligten Kreise gebildet hat und die Gerichte diese Rechtsüberzeugung teilen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 1997 VII E 6/97, BFHE 184, 237, BStBl II 1998, 121, m.w.N.; Kolbe, ebenda).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Diesbezüglich ist unabhängig von der Frage der Geltung der HöfeVfO die Reichweite des § 7 HöfeVfO betroffen, auf das sich das Ersuchen stützt, und damit auch diesbezüglich die Prüfungskompetenz des Grundbuchgerichts eröffnet, wie der Bundesgerichtshof deutlich gemacht hat (BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - V ZB 1/12 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1
    Die Prüfung von behördlichen Ersuchen gem. § 38 GBO (hier: Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts gem. § 3 HöfeVfO) ist in der Regel darauf beschränkt, ob die ersuchende Behörde zur Stellung des Ersuchens befugt ist, ob das Ersuchen bezüglich Inhalt und Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die durch das Ersuchen nicht ersetzten Eintragungserfordernisse gegeben sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.12.2002 - 20 W 352/02, Demharter, 28. Aufl., § 38, Rdnr. 73 jew. M. w. N.; weiter: Meikel /Krause, GBO 11. Aufl., Rn. 13 zu § 38 2LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07-juris.LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.02.2008 - 2 T 467/07-juris.).
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