Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61039
AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21 (https://dejure.org/2021,61039)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 21.12.2021 - 92 C 1252/21 (https://dejure.org/2021,61039)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 92 C 1252/21 (https://dejure.org/2021,61039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,61039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern" (vergleiche BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, Rn. 110 f.).

    Dieser allgemeine gleichheitsrechtliche Maßstab findet auch bei der Auswahl des Zinsgegenstands und der Bestimmung des Zinssatzes Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -,1 112).

    Eine erhebliche Beeinträchtigung von Freiheitsrechten, die eine strengere Gleichheitsprüfung veranlassen könnte, liegt darin jedoch nicht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, Rn. 117).

    (13) Das Bundesverfassungsgericht hat mit jüngstem Beschluss entschieden, dass die "Vollverzinsung mit einem Zinssatz von 0, 5 % pro Monat (...) sich allerdings firm das Jahr 2014 fallende Verzinsungszeiträume als nicht mehr erforderlich (erweist) und (...) gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (verstößt)" (BVerfG, Bechluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, Rn. 147).

  • BFH, 15.11.2022 - VII R 55/20

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

    Allein der Umstand, dass bei Säumniszuschlagspflichtigen anders als jetzt bei den zinszahlungspflichtigen Steuernachzahlern das strukturelle Niedrigzinsniveau seit 2014 nicht berücksichtigt wird, genügt für eine Vergleichbarkeit der zwei Gruppen nicht (so aber das Amtsgericht Wiesbaden in seinem (Vorlage-)Beschluss vom 21.12.2021 - 92 C 1252/21 (13), juris, Rz 13, hinsichtlich säumniszuschlagspflichtiger Versicherungsnehmer).
  • BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des

    Allein der Umstand, dass bei Säumniszuschlagspflichtigen anders als jetzt bei den zinszahlungspflichtigen Steuernachzahlern das strukturelle Niedrigzinsniveau seit 2014 nicht berücksichtigt wird, genügt für eine Vergleichbarkeit der zwei Gruppen nicht (so aber das Amtsgericht Wiesbaden in seinem (Vorlage-)Beschluss vom 21.12.2021 - 92 C 1252/21 (13), juris, Rz 13, hinsichtlich säumniszuschlagspflichtiger Versicherungsnehmer).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht