Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
193 Abs. 6 Satz 2 VVG, 100 Abs. 1 GG
Verfassungswidrigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 14.09.2021 - 92 C 1252/21
- AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21
- BVerfG, 04.01.2022 - 2 BvL 1/22
- BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvL 1/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Auszug aus AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern" (vergleiche BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, Rn. 110 f.).Dieser allgemeine gleichheitsrechtliche Maßstab findet auch bei der Auswahl des Zinsgegenstands und der Bestimmung des Zinssatzes Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -,1 112).
Eine erhebliche Beeinträchtigung von Freiheitsrechten, die eine strengere Gleichheitsprüfung veranlassen könnte, liegt darin jedoch nicht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, Rn. 117).
(13) Das Bundesverfassungsgericht hat mit jüngstem Beschluss entschieden, dass die "Vollverzinsung mit einem Zinssatz von 0, 5 % pro Monat (...) sich allerdings firm das Jahr 2014 fallende Verzinsungszeiträume als nicht mehr erforderlich (erweist) und (...) gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (verstößt)" (BVerfG, Bechluss des Ersten Senats vom 08. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, Rn. 147).
- BFH, 15.11.2022 - VII R 55/20
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Allein der Umstand, dass bei Säumniszuschlagspflichtigen anders als jetzt bei den zinszahlungspflichtigen Steuernachzahlern das strukturelle Niedrigzinsniveau seit 2014 nicht berücksichtigt wird, genügt für eine Vergleichbarkeit der zwei Gruppen nicht (so aber das Amtsgericht Wiesbaden in seinem (Vorlage-)Beschluss vom 21.12.2021 - 92 C 1252/21 (13), juris, Rz 13, hinsichtlich säumniszuschlagspflichtiger Versicherungsnehmer). - BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
Allein der Umstand, dass bei Säumniszuschlagspflichtigen anders als jetzt bei den zinszahlungspflichtigen Steuernachzahlern das strukturelle Niedrigzinsniveau seit 2014 nicht berücksichtigt wird, genügt für eine Vergleichbarkeit der zwei Gruppen nicht (so aber das Amtsgericht Wiesbaden in seinem (Vorlage-)Beschluss vom 21.12.2021 - 92 C 1252/21 (13), juris, Rz 13, hinsichtlich säumniszuschlagspflichtiger Versicherungsnehmer).