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   AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21   

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https://dejure.org/2022,7559
AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21 (https://dejure.org/2022,7559)
AGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21 (https://dejure.org/2022,7559)
AGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - BayAGH II - 3 - 9/21 (https://dejure.org/2022,7559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    §§ 43 a II, III BRAO, 2 III BORA
    Unzulässige Reaktionen auf Google-Bewertungen von Mandanten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anwaltsgerichtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen anwaltliche Kardinalpflichten - Vertretungs- und Beistandsverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Auszug aus AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
    Für den Mandanten oder einen von diesem bestimmten Empfänger eingehende Gelder hat er unverzüglich zu übermitteln oder, falls dies ausnahmsweise nicht sofort durchführbar ist, den Mandanten hiervon sofort in Kenntnis zu setzen und dafür zu sorgen, dass ein dem Geldeingang entsprechender Betrag bei ihm jederzeit für den Berechtigten zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss v. 29.1.2015 - 1 StR 587/14, NJW 2015, 1190).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Auszug aus AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
    Hat nämlich ein Elternteil aus einem von ihm erwirkten Titel auf Kindesunterhalt vollstreckt und ist der Erlös an seinen Verfahrensbevollmächtigten geleistet worden, so kann dieser gegen den Auszahlungsanspruch nicht mit solchen Gegenforderungen gegen den Elternteil aufrechnen, die nicht im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Kindesunterhalts stehen (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 94/90, NJW 1991, 839, zu einem gemäß § 1629 Abs. 3 BGB erwirktem Titel).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
    Die Bindungswirkung umfasst dabei die objektive und subjektive Tatseite (BGHSt 33, 59 = NJW 1985, 1089) wie auch die vom Strafgericht verwerteten Tatumstände und Tatmotive.
  • BGH, 06.08.1993 - StbSt (R) 1/93

    Unterschrift des ehrenamtlichen Richters bei Urteilen im berufsgerichtlichen

    Auszug aus AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
    Nur wenn nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung die Prognose gerechtfertigt erscheint, das der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung erkannt werden (BGH StV 1992, 28; BGHSt 39, 281 (285) = NJW 1994, 206).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91

    Verhängung eines Vertretungsverbots gegen einen Rechtsanwalt wegen schuldhafter

    Auszug aus AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21
    Nur wenn nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung die Prognose gerechtfertigt erscheint, das der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung erkannt werden (BGH StV 1992, 28; BGHSt 39, 281 (285) = NJW 1994, 206).
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